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Der Sozialbonus

Foto: lpa/pixabay

Zwei Neuigkeiten im Stromsektor: Schutzbedürftige können in den STG-Tarif wechseln. Und es gibt einen zusätzlichen Sozialbonus für Strom und Gas vom Staat.

Die schutzbedürftigen Kunden haben bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit, vom Tarif für Schutzbedürftige in den Tarif des graduellen Schutzes (STG) zu wechseln.

Dieser Wechsel, so informiert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), muss beim für die Zone zuständigen STG-Anbieter beantragt werden.

Für Südtirol ist das Enel; auf der Webseite schreibt Enel:

Um STG in den von Enel Energia versorgten Gebieten zu beantragen, können Sie

Der Tarif für des graduellen Schutzes bleibt in seiner aktuellen Form voraussichtlich bis März 2027 in Kraft.

Der im Juli 2024 eingeführte Tarif „STG“ ist zur Zeit günstiger als alle anderen Tarifarten; insbesondere ist er um ca. 14% günstiger als der Tarif für Schutzbedürftige, so die VZS..

Sozialbonus für Strom und Gas

Die zweite Neuerung:

Im März hat der Staat eine Ausweitung der Sozialboni beschlossen.

Nunmehr haben Familien mit einem ISEE-Wert bis 25.000 Euro (das eigentliche Einkommen ist in den allermeisten Fällen höher) Anrecht auf die Auszahlungen.

Für 2025 waren für den Strom folgende Summen vorgesehen:

Haushalt Gesamter Bonus 2025
€/Jahr/POD: ISEE < 9.530
1-2 Familienmitglieder 167,90 €
3-4 Familienmitglieder 219,00 €
> 4 Familienmitglieder 240,90 €

Für den Sozialbonus Gas waren im ersten Trimester 2025 folgende Beträge vorgesehen (die Beiträge ändern sich je nach Trimester):

Haushalt Klimazone E Klimazone F
Familie mit bis zu 4 Mitgliedern, Heizung, Warmwasser und Kochen 91,80 € 87,30 €
Familie mit mehr als 4 Mitgliedern, Heizung, Warmwasser und Kochen 85,50 € 81,90 €

Quelle: ARERA

Durch das sogenannte „decreto bollette“ (zu deutsch: Dekret für Energie-Rechnungen) kommen für jede Familie mit einem ISEE-Wert unter 25.000 Euro noch einmal 200 Euro dazu.

Neue Begünstigte: ISEE-Erklärung schnellstmöglich einreichen

Wer die DSU – Dichiarazione Sostitutiva Unica über den ISEE-Wert bereits eingereicht hat (dies kann über ein Patronat oder online über die Webseite des INPS passieren – dort kann man auch eine Simulationsberechnung machen), dem werden die höheren Summen automatisch auf den Rechnungen gutgeschrieben.

Neue Begünstigte sollten sich schnellstmöglich um die Erklärung bemühen, da so der automatische Vorgang für die Gutschrift des Bonus auf der Rechnung angestoßen wird. Neben dieser Einreichung sind keine weiteren Vorgänge notwendig. Von der Einreichung bis zur ersten Ausschüttung vergehen im Normalfall mehrere Wochen.

Bei Fragen steht der Beratungsschalter der VZS zur Verfügung (Terminvormerkung unter 0471-975597 bzw. [email protected]).

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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