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„Es war fast schon peinlich“

Das SVP-Ehrengericht verwirft die zahlreichen Vorwürfe des Kalterer Sozialausschusses gegen die Legitimität der Bürgermeisterkandidaten Christoph Pillon und Christian Ambach. Ein Wahlkampf, in dem jedes Mittel recht ist und für die SVP vieles auf dem Spiel steht.

von Christian Frank

Der Schiedsspruch des SVP-Ehrengerichtes wirkt sinnbildlich für den Abschluss einer tumultuösen Zeit in den Reihen der SVP-Liste Kaltern. Zerwürfnisse und Schlammschlachten, welche an Intriganz grenzten, prägten den Wahlkampf, ehe nicht die Liste als offiziell galt. Das von Karin Tanzer einberufene Ehrengericht dient dabei als repräsentatives Fallbeispiel.

Die zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende des SVP-Gemeindesozialausschusses Kaltern, welche nun in der neugegründeten Liste von Werner Atz zu finden ist, ersuchte gemeinsam mit dem Gemeindesozialausschuss das Ehrengericht, die Rechtmäßigkeit der SVP-Bürgermeisterkandidaten zu überprüfen. Mit fünf Punkten wurde versucht, die Legitimität der Kandidaten Christoph Pillon und Christian Ambach zu untergraben. Eine schwammige Tagesordnung, welche keine Kandidatennominierung suggerierte, mangelnde Auseinandersetzung der einzelnen Ortsgruppen und eine Mandatsbeschränkung eines Ortsobmannes – die Anschuldigungen waren zahlreich. Das Manöver wurde naheliegend als eine Vergeltungsaktion vom Team Atz/Tanzer gesehen, welches sich in der Kandidatenkür des Koordinierungsausschusses übergangen fühlte.


Laut Schiedsspruch „beharrten beide Parteien auf ihren jeweiligen Standpunkten“. Das Kalkül, die Kandidatenwahl neu zu mischen, reüssierte jedoch nach einer akribischen Abarbeitung der Vorwürfe seitens des Ehrengerichts nicht. Das Ehrengericht kam laut Protokoll, welches der Tageszeitung vorliegt, unter anderem zum Schluss, dass beispielsweise trotz Mandatsbeschränkung eines Ortsobmannes nicht automatisch die verbundenen Rechte und Pflichten, wie eben einer solchen Abstimmung beizuwohnen, verfallen. Auch gibt das Parteistatut keine definierten Richtlinien für die Tagesordnung vor, welche eine explizite Ankündigung der Kandidatenwahl voraussetzt. Zudem merkt das Ehrengericht an, dass es zu keinem Protest während der Sitzung kam, auch nicht vom Sozialausschuss.


Am Ende steht in fettgedruckten Lettern: „Die Vorgehensweise bei der Sitzung des SVP-Koordinierungsausschusses von Kaltern vom 17. Dezember 2024, bei welcher verschiedene Beschlüsse zu den Gemeinderatswahlen 2025 gefasst wurden, erscheint satzungskonform und allenfalls rechtmäßig.“
Für Pillon und Ambach eine Bestätigung, doch der Schaden wurde längst verrichtet.


„Die Anschuldigungen waren ziemlich wüst. Tanzer und Co. sind damit auch stark in die Medien gegangen. Sie versuchten, die legitime Kandidatenwahl mit allen Mitteln zu überwerfen. Wir gerieten als die Undemokratischen in Verruf“, so Ambach. Diese Bemühungen, so Ambach, führten jedoch dazu, dass sich die Meinungen unter den Bürgern beeinflussen ließen: „Diese Unterstellungen haben ihren Weg unter die Bürger gefunden, und es ist schwierig, sich gegen solche dreisten Aussagen ständig zu rechtfertigen.“


Dem Gemeindereferenten ist es wichtig, dass die Leute ordentlich informiert werden und sich nicht von haltlosen Vorwürfen beeinflussen lassen.
„Es besteht die Gefahr, dass diese Anschuldigungen bei manchen trotz dem gegenteiligen Urteil bestehen bleiben und so auch die Wahlentscheidung verfälschen“, fürchtet Ambach.
Auch Christoph Pillon findet: „Die Anschuldigungen und das Auftreten von Tanzer und Co. waren fast schon peinlich. Man hat versucht das Haar in der Suppe zu finden.“

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