Du befindest dich hier: Home » Politik » „Stehen zu unserer Botschaft“

„Stehen zu unserer Botschaft“

Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt das Urteil im Ausländer-Schockplakat-Verfahren zur Kenntnis – und sieht sich „grundsätzlich in der politischen Linie bestätigt“.

Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt das Urteil des Landesgerichts Bozen zur Kenntnis, das sich mit einer Klage gegen die Plakataktion „Kriminelle Ausländer abschieben!“ aus dem Wahlkampf 2023 befasste. „Wir werten das Urteil als wichtigen Teilerfolg und Bestätigung unserer politischen Kernanliegen, auch wenn wir die gerichtliche Bewertung der Bildkomponente des Plakats für fragwürdig halten“, schreibt die STF in einer Aussendung.

Entscheidend ist für die STF die Feststellung des Gerichts, dass die zentralen Aussagen der Kampagne – „Kriminelle Ausländer abschieben!“, „Einwanderungsstopp!“ und „Südtirol wieder sicher machen!“ – sowie die Erläuterungen im Wahlprogramm keine diskriminierende Wirkung entfalten würde. „Das Gericht bestätigt explizit, dass diese Aussagen eine legitime politische Positionierung zur Kriminalität von Ausländern und zur notwendigen Sicherheitspolitik darstellen. Damit wird anerkannt, dass die Benennung von Problemen und das Aufzeigen politischer Lösungen zum Kern der demokratischen Auseinandersetzung gehören und nicht pauschal als Diskriminierung abgetan werden dürfen“, schreibt die STF.

Weiterhin habe das Gericht klargestellt, dass einer der Kläger, Diaby Bassamba, als italienischer Staatsbürger gar nicht legitimiert gewesen sei, Klage zu erheben. „Dies unterstreicht, dass sich unsere politische Forderung klar auf ausländische Staatsbürger bezieht, die Straftaten begehen, und keine pauschale Verurteilung darstellt“, so die STF.

„Bedauerlicherweise“ sei das Gericht der Argumentation der Klägerorganisation ASGI hinsichtlich der bildlichen Darstellung auf dem Plakat gefolgt und habe diese als „diskriminierende Belästigung“ interpretiert. „Das Gericht meint, die Darstellung eines dunkelhäutigen Mannes mit einem Messer gegenüber einer weißen Frau suggeriere eine höhere Gewaltbereitschaft von Personen afrikanischer Herkunft“, so die STF, die diese Interpretation „entschieden“ zurückweist.

„Die Darstellung zielte auf die zunehmende Kriminalität von Ausländern, nicht jedoch auf die Stigmatisierung einer bestimmten Hautfarbe ab. Die Frage sei erlaubt: Warum die Darstellung eines hellhäutigen Täters keine Diskriminierung darstellt bzw. ab welcher Hautfarbe eine Diskriminierung stattfindet. Es ist bedauerlich, wenn eine symbolische Darstellung, die auf ein reales Sicherheitsproblem aufmerksam machen soll, derart fehlinterpretiert und zur Unterbindung politischer Debatten genutzt wird, während über die Opfer dieser Taten überhaupt nicht gesprochen wird“, so die STF in ihrer Aussendung.

Bezeichnend sei jedoch, dass das Gericht die weitreichenden Forderungen der ASGI weitgehend zurückgewiesen habe. „Es wurde keine Veröffentlichungspflicht des Urteils angeordnet, kein „Plan zur Beseitigung der Diskriminierung“ verhängt und der zugesprochene Schadenersatz an ASGI fällt mit 3.000 Euro minimal aus – gefordert waren 15.000 Euro. Dies zeigt, dass selbst das Gericht die tatsächlichen Auswirkungen der beanstandeten Bildkomponenten als sehr begrenzt einstuft. Lediglich die Entfernung noch vorhandener Plakate (die seit eineinhalb Jahren nicht mehr hängen) und die Abdeckung des Bildes (nicht des Textes!) auf unserer Webseite wurden angeordnet“, so die STF..

Die Süd-Tiroler Freiheit sieht sich durch das Urteil in ihrer grundsätzlichen politischen Linie bestätigt: Die Forderung nach der Abschiebung krimineller Ausländer sei legitim und notwendig für die Sicherheit im Land. „Wir werden uns auch weiterhin klar und deutlich für die Interessen der Südtiroler Bevölkerung einsetzen und uns nicht durch Versuche einschüchtern lassen, notwendige Debatten über Kriminalität und Zuwanderung zu unterbinden. Wir werden der gerichtlichen Anordnung zur Entfernung bzw. Abdeckung des Bildes nachkommen, stehen aber vollinhaltlich zu unserer politischen Botschaft“, so die STF.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen