Großputz im Gesetzesdschungel
Mit einer umfassenden Reform will die Landesregierung Südtirols Rechtsordnung entrümpeln und verständlicher machen – für BürgerInnen, Unternehmen und Verwaltungen.
Von Matthias Kofler
Das Zauberwort lautet: Vereinfachung. Schluss mit komplizierten Formulierungen, doppelten Regelungen und verstaubten Paragrafen: Die Landesregierung hat gestern einen weitreichenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem eine Vielzahl bestehender Bestimmungen gestrafft, angepasst und auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht von einem „wichtigen Schritt hin zu einem modernen Landesrecht, das verständlich ist, die Verwaltung entlastet und den Menschen dient“.
Der sogenannte Omnibus-Gesetzentwurf greift tief in die bestehende Gesetzeslandschaft ein: Überarbeitet werden unter anderem Regelungen zu Landesämtern, zum Unterrichtswesen sowie zu Wirtschaft und Arbeit. Ziel ist es, Verfahren effizienter zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und auf aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Auch Anregungen aus dem Gutachten des Rates der Gemeinden wurden in die Vorlage aufgenommen. Die Landesregierung hofft damit nicht nur auf mehr Rechtssicherheit, sondern auch auf eine spürbare Entlastung der öffentlichen Verwaltung – ganz im Sinne einer bürgernäheren Gesetzgebung. „Wir schaffen Klarheit in einer Welt, in der es zunehmend schwerfällt, den Überblick zu behalten“, sagt Kompatscher. Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Begutachtung übermittelt.
Ein weiterer Reformbaustein betrifft das Genossenschaftswesen: 823 Genossenschaften sind derzeit im Landesregister eingetragen, viele davon organisiert in den vier anerkannten Verbänden Raiffeisenverband, Coopbund, Cooperdolomiti und A.G.C.I. Sie erbringen tagtäglich wichtige Dienstleistungen und zählen in vielen Bereichen zu den zentralen Arbeitgebern.
Um diese Vielfalt gezielter zu unterstützen, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer auch die Kriterien für die Förder- und Revisionstätigkeit der Genossenschaftsverbände überarbeitet. „Mit den neuen Kriterien schaffen wir mehr Transparenz bei der Beitragsberechnung und erhöhen die Rechtssicherheit. Damit stärken wir ein Genossenschaftswesen, das eine tragende Säule unserer Gesellschaft ist“, erklärt Pamer.
Der Reformprozess begann im Jänner 2023 und wurde unter aktiver Einbindung aller vier Verbände geführt. Künftig wird der Größe und Struktur der einzelnen Genossenschaften bei der Berechnung der Beiträge stärker Rechnung getragen. Auch die Abrechnung von Ausgaben – etwa für Personal – wird vereinfacht. „Der konstruktive Austausch mit den Verbänden hat es ermöglicht, die Abläufe aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten und praxistaugliche Lösungen zu finden“, sagt Manuela Paulmichl, Direktorin des Amts für Genossenschaftswesen. Ziel sei es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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