Die Entscheidung
Das Schwurgericht zum Mordfall Celine Matzohl-Frei gibt am Dienstag bekannt, ob Omer Cim einem Gutachten unterzogen wird.
Es geht am Ende um eine mögliche Strafreduzierung um bis zu einem Drittel, sogar um einen eventuellen Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit. Heute entscheidet das Schwurgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner über einen Antrag der Verteidigung des gebürtigen Türken Omer Cim, 31, zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens.
Cim steht wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ex-Partnerin Celine Matzohl-Frei, 20, im August in Schlanders vor Gericht.
Der Antrag war in der ersten Phase des Schwurgerichtsprozesses gestellt worden, nachdem drei Sachverständige der Verteidigung ihre These von einer teilweisen Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten vorgetragen hatten.
Das Gericht behielt sich eine Entscheidung vor und erlaubte einen weiteren Auftritt der Sachverständigen der Verteidigung.
Am Dienstag werden die letzten beiden Zeugen angehört: Ein Mann aus Albanien, den Cim laut Erkenntnissen der Ermittler kontaktiert hatte, um sich wenige Wochen vor dem Mord eine Schusswaffe mit Schalldämpfer zu besorgen. Dazu die Paduaner Psychiaterin Anna Palleschi, die Sachverständige der Nebenkläger. Palleschi ist der Ansicht, dass Cim zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig war, also wusste, was er tat. Die Zeugin trat auch im Schwurgerichtsprozess gegen Benno Neumair als Sachverständige der Nebenkläger auf und plädierte auf schuldfähig.
Nach den Ausführungen Palleschis wird sich das Schwurgericht zurückziehen, um anschließend bekanntzugeben, ob ein Gutachter beauftragt wird oder nicht. Im ersteren Fall würde der Prozess frühestens im Herbst fortgesetzt, im zweiteren wäre mit einem baldigen Urteil zu rechnen.
Kommentare (3)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.