Das Speicherbecken-Urteil
Das Verwaltungsgericht versenkt einen Rekurs gegen das geplante Biathlon-Speicherbecken in Antholz. Die Hintergründe.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Strategische Umweltprüfung, Ignorieren offizieller Einsprüche und Schutzbestimmungen, Planen im Lawinenschutzgebiet, laxes Prüfen von alternativen Standorten und explodierende Kosten.
Das alles beanstandeten Umwelt- und Alpinverbände an der Genehmigung eines 31.500 Kubikmeter großen Speicherbeckens für die Olympia-Biathlonanlage in Antholz. Sie brachte dagegen beim Verwaltungsgericht einen Rekurs ein.
Dieser ist nun vom Gericht abgewiesen worden, die Kläger müssen dem Land und der Gemeinde Antholz jeweils 3.000 Euro an Prozessspesen ersetzen.
Laut Urteilsbegründung stütze sich die Genehmigung auf positive Fachgutachten, welche das Speicherbecken „nicht nur als ökologisch und landschaftlich vertretbar, sondern sogar für unabdingbar als gewässerökologische Mildernungsmaßnahme erklärt hatten“.
Die Umweltorganisationen dürften das Urteil beim Staatsrat anfechten, eine Fertigstellung des Beckens bis Olympia ist unwahrscheinlich. (tom)
Kommentare (1)
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