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Versenkter Antrag

Die Vita-Abgeordnete Renate Holzeisen ist im Landtag  mit einem Antrag auf Annullierung und Rückerstattung der Corona-Strafen abgeblitzt.

Der Beschlussantrag der Bewegung Vita von Renate Holzweisen hatte den Betreff:

Annullierung und Rückerstattung oder zumindest Suspendierung der Einhebung der von der Autonomen Provinz Bozen bei Missachtung der Maskenpflicht im Freien auferlegten Geldstrafen (eingebracht von der Fraktion Vita am 21.03.2025).

Der Landtag hätte die Landesregierung unter anderem dazu verpflichtet, die wegen Missachtung der Maskenpflicht im Freien gegen Südtiroler Bürgerinnen und Bürger verhängten Geldstrafen aufzuheben und denjenigen Bürgern und Bürgerinnen, welche die Strafe bereits bezahlt haben, den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen.

Das Land hat auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 4/2020 und der Verordnung Nr. 20/2021 Strafen von 400 bis 1.000 Euro verhängt, schickte Vita-Politikerin Renate Holzeisen voraus. Einige Bürger haben die Strafen angefochten, während andere sie nicht bezahlt haben.

Das Landesgericht Bozen hat eine Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes aufgeworfen, die derzeit beim Verfassungsgericht anhängig ist. Das Land hätte die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis des Staates im Bereich der internationalen Prophylaxe verletzt, so Holzeisen.

Und weiter:

„Das Verfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass Regionen und autonome Provinzen keine Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der internationalen Prophylaxe haben. Die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Pflicht, im Freien eine Maske zu tragen, sei zweifelhaft, da wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme fehlten, wie auch die italienische Ärztekammer festgestellt habe. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach habe zugegeben, dass einige Anti-Covid-Maßnahmen, wie die Maskenpflicht im Freien, keine wissenschaftliche Grundlage hatten.“

Das RKI habe mehrfach festgehalten, dass es keine wissenschaftliche Evidenz zur Nützlichkeit der Masken gebe, erklärte Jürgen Wirth Anderlan. Die Politik habe dennoch an der Maskenpflicht festgehalten, auch wenn der Landeshauptmann und der Mobilitätslandesrat in jener Zeit ohne Masken erwischt worden seien.

Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion meinte, die damalige Maskenpflicht sei aus heutiger Sicht überzogen gewesen – das hätten Verantwortliche auch eingeräumt -, es sei aber damals die gesetzliche Pflicht gewesen, und man könne nun nicht jene, die die Strafen bezahlt hätten, brüskieren.

Die Landesregierung sei unkritisch den Vorgaben aus Rom gefolgt, kritisierte die Süd-Tiroler Freiheit. Viele Maßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht im Wald, seien haarsträubend gewesen. Wenn für solche Vergehen Strafen verhängt wurden, so sei es ein Akt der Gerechtigkeit, diese zurückzunehmen.

Andreas Colli von der Bewegung Wir Bürger erinnerte daran, wie damals viele Staaten unsinnige Maßnahmen getroffen hätten. Die RKI-Protokolle seien klar: Es gebe keine Evidenz von der Wirksamkeit des Maskenschutzes außerhalb des Arbeitsplatzes. Die Landesregierung sollte versuchen, das entstandene Unrecht wieder gut zu machen. Dr. Fauci habe im US-Kongress eingeräumt, dass die Maskenpflicht eine Erfindung gewesen sei.

Das Team K gab zu bedenken, dass die Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erst im Juli stattfinde. Die Studie aus dem Cochrane-Institut besage, dass es zur Wirksamkeit der Masken keine Evidenz gebe. Man müsse aber auch sehen, dass Masken oft nicht korrekt getragen würden.

Die Maskenvorschriften würden als unlogisch kritisiert, aber es sei logisch, dass die Maske herunter müsse, wenn man etwas trinke, bemerkten die Grünen. Wie das Team K verlangten auch sie eine getrennte Abstimmung nach Punkten.

Fratelli d’Italia kritisierte, dass es in Südtirol zur Covid-Zeit mehr Ungereimtheiten gegeben habe als in anderen Regionen und Ländern. Im Koalitionsprogramm verspreche man eine Aufarbeitung, um die Spaltung in der Bevölkerung zu überwinden. Die Unterlagen zum Antrag sollten der eingerichteten Kommission übermittelt werden.

Die Demokratische Partei verwies auf das Rechtsprinzip. Damals hätten sich die meisten an das Gesetz gehalten, manche aber nicht. Es wäre falsch, letztere zu belohnen.

Es seien dieselben Strafen, die der Staat damals verhängt habe, betonte Landesrat Hubert Messner..

Vor dem Verfassungsgericht gehe es um die Frage, ob das Land in dieser Sache selbst Strafen verhängen könne.

Zur Maskenpflicht stehe ein Urteil noch aus, der Rechnungshof würde eine Refundierung nicht zulassen. Das beanstandete Landesgesetz habe übrigens zu einer früheren Öffnung geführt als auf dem restlichen Staatsgebiet. Man entnehme den Wortmeldungen, dass man keine ergebnisoffene Aufarbeitung wolle. Die RKI-Protokolle belegten vor allem eines: dass es in der Wissenschaft unterschiedliche Meinungen gebe. Und jetzt picke jeder sich die genehme Meinung heraus. Dass es keinen Beleg gebe dafür, dass die Masken helfen, heiße nicht, dass ihre Unwirksamkeit bewiesen sei. Die Landesregierung werde das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten. Wenn das Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt werde, heiße das auch noch nicht, dass die Strafen ungültig seien. Die verschiedenen Maßnahmen seien immer mit der Absicht getroffen worden, die Gesundheit zu schützen.

Renate Holzweisen sah eine Reihe von Ungereimtheiten in dieser Antwort. Das Land habe nicht die Zuständigkeit gehabt, Strafen in dieser Sache zu verhängen. Laut Verfassungsgericht hätte das nur der Präfekt tun dürfen. Der Antrag verlange, die Strafen wenigstens auszusetzen, bis das Verfassungsgericht gesprochen habe.

Die Fratelli d’Italia-Abgeordnete Anna Scarafoni forderte dazu auf, den Antrag bis zum Spruch des Verfassungsgericht auszusetzen.

Der Landeshauptmann erinnerte daran, dass das Staatsgesetz den Region eingeräumt habe, strengere Maßnahmen zu treffen. Aber nur bis ein neues Dekret der Regierung da sei, erwiderte Vita.

Der Antrag wurde in separaten Abstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich (18-25 Nein) abgelehnt

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