Die Leitlinien
In ihrer letzten Sitzung hat die Landesregierung dem Verteilungsplan des Bildungsangebotes der ladinischen Oberschulen für Fünfjahreszeitraum vom Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2029/2030 zugestimmt.
In Bezug auf den Verteilungsplan des Bildungsangebotes der Oberstufe sieht das Landesgesetz 11 vom 24. September 2010 vor, dass die Landesregierung bildungspolitische Leitlinien genehmigt und den Verteilungsplan des Bildungsangebotes der Oberstufe so festlegt, dass die Eigenart und der spezifische Bedarf der drei Sprachgruppen berücksichtigt wird.
Diese Schulen und Direktionen sind im genehmigten Verteilungsplan angeführt:
Die Wirtschaftsfachoberschule Raetia mit den Bildungsschwerpunkten Verwaltung, Finanzwesen und Marketing; Verwaltung, Finanzwesen und Marketing mit Schwerpunkt Sport; Tourismus.
Das Kunstgymnasium Cademia mit angeschlossener Landesberufsschule für das Kunsthandwerk: Das Kunstgymnasium bietet folgende Fachrichtungen an: Bildende Kunst, Grafik und Design. Die Landesberufsschule für das Kunsthandwerk stellt zum einen die Fachrichtung Holzschnitzerei und Bildhauerei, zum anderen die Fachrichtung Fassmalerei und dekorative Malerei.
Das Oberschulzentrum Scores altes in Stern/Abtei bietet eine Wirtschaftsfachoberschule mit der Fachrichtung Verwaltung, Finanzwesen und Marketing und zwei Gymnasien an: ein Sprachengymnasium und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium.
Das derzeit bestehende Bildungsangebot bietet ladinischen Jugendlichen angemessene Ausbildungsmöglichkeiten nach dem ladinischen paritätischen Schulmodell bei einer effizienten Nutzung der Personalressourcen. „Der Erhalt der kleinen Schulen in den Tälern ist entscheidend für die Zukunft unserer ladinischen Gemeinschaft. Sie bieten nicht nur ein einzigartiges Bildungsangebot, sondern stärken auch den lokalen Arbeitsmarkt und tragen zur Entwicklung, zum Leben der ladinischen Gemeinschaft und zur Vitalität der Ortskerne bei“, unterstreicht der Landesrat für ladinische Bildung und Kultur Daniel Alfreider.
Laut genehmigtem Vorschlag für den Verteilungsplan können in den vorgeschlagenen Schultypen bei niedrigerer Anzahl von Schülerinnen und Schülern Unterrichtsfächer in Parallelklassen fächerübergreifend unterrichtet werden. Damit wird ein effizienter Einsatz des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals gewährleistet.
Das Landesgesetz 12 vom 29. Juni 2000 sieht vor, dass die Landesregierung den Verteilungsplan der Schulen in fünfjährigen Abständen erneuert.
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