Späte Großzügigkeit
Der Landtag vergütet Ex-Präsidentin Rita Mattei und den Hinterbliebenen von Helmuth Renzler über 10.000 Euro an Fahrtkosten – weil es kein Ablaufdatum gibt.
von Matthias Kofler
Abgerechnet wird am Ende – und manchmal noch Jahre später. Wer als Landtagsabgeordneter während der Amtszeit seine Spesen nicht einreicht, kann sich Zeit lassen. Viel Zeit. Denn die aktuelle Regelung erlaubt es, auch lange nach dem Ausscheiden noch Fahrtkosten zurückzufordern. Genau das ist nun geschehen: Die ehemalige Landtagspräsidentin Rita Mattei (Lega) erhielt nachträglich 7.133,34 Euro, und die Hinterbliebenen des verstorbenen SVP-Arbeitnehmervertreters Helmuth Renzler bekamen 3.631,26 Euro erstattet.
Keine Frist, kein Problem.
Der Landtag ersetzt seinen Abgeordneten jährlich bis zu 8.000 Kilometer an Fahrtkosten. Pro Kilometer gibt es ein Drittel des Benzinpreises – derzeit rund 66 Cent. Dazu kommen Rückerstattungen für Flüge, Züge, Hotels und Taxis, sofern sie mit dem Mandat begründet werden können. Die einzige Bedingung: Originalbelege.
Was es nicht gibt: eine Frist, bis wann die Anträge gestellt werden müssen. Genau das nutzen einige Abgeordnete geschickt aus, wie Ex-Landtagspräsident Sepp Noggler (SVP) offen zugibt: „Es gibt Politiker, die während der Legislatur nichts abrechnen, um sich ein sauberes Image zu geben – aber nach ihrem Ausscheiden den gesamten Betrag nachfordern.“
Die jüngste Praxis sorgt für Stirnrunzeln. Besonders im Fall von Rita Mattei, die als Landtagspräsidentin über einen eigenen Dienstwagen verfügte. Warum also die hohe Nachzahlung? Noch überraschender ist die Auszahlung an Helmuth Renzler – oder besser gesagt an seine Erben. Der frühere Arbeitnehmer-Vertreter verstarb bereits vor anderthalb Jahren, doch seine nicht eingereichten Spesen wurden nun – posthum – beglichen.
Auch andere ehemalige Abgeordnete kassierten spät, wenn auch bescheidener: Helmut Tauber (SVP) erhielt nachträglich 40,17 Euro. Ein vergleichsweise schmaler Betrag, doch das Prinzip bleibt dasselbe: Wer nicht rechtzeitig abrechnet, hat keinen Nachteil.
Das soll sich nun ändern. Oppositionschef Paul Köllensperger (Team K) fordert eine klare Frist: „Wie in der öffentlichen Verwaltung soll auch für Politiker eine Verfallsfrist gelten – beispielsweise drei Monate. Danach gibt es keine Rückerstattung mehr.“ Den entsprechenden Antrag wird er heute dem Ausschuss für die Reform der Geschäftsordnung vorlegen. Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) zeigt sich offen für eine Änderung.
Unter den amtierenden Abgeordneten bleibt Sepp Noggler der unangefochtene Spitzenreiter der Spesenabrechnung: 6.614,36 Euro erhielt der Vinschger 2024 zurückerstattet. Ihm folgen Franz Locher (SVP) mit 5.586,58 Euro und Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) mit 5.158,08 Euro. Knapp dahinter liegt SVP-Fraktionschef Harald Stauder mit 4.217,88 Euro.
Auch weitere Abgeordnete machten von der Spesenrückvergütung Gebrauch: Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erhielt im Jahr 2014 insgesamt 1.713,81 Euro zurück, Andreas Colli (Wir Südtiroler) 998,52 Euro, Magdalena Amhof (SVP) 834,20 Euro, Sandro Repetto (PD) 682,16 Euro und Thomas Widmann (Für Südtirol) 675 Euro.
Die Debatte über die Politiker-Fahrtspesen dürfte spannend bleiben – und vielleicht bald ein Ablaufdatum erhalten.
Kommentare (6)
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