Blinder Passagier
Die Grünen werfen LH Arno Kompatscher vor, einen „Feldzug gegen den Landschaftsschutz“ zu führen.
Im Gesetz zum Wohnen gibt es einige blinde Passagiere – etwa einen Artikel zu den landschaftsrechtlichen Genehmigungen. „Die Landesregierung aus SVP und Rechtsparteien hat für den Landschaftsschutz nichts übrig. Sie nutzen jede Gelegenheit, diesen zu schwächen“, kritisiert Madeleine Rohrer.
Nach Widerstand der Grünen musste die Landesregierung im November ihr Vorhaben zurücknehmen, dass Umweltgutachten keine Einstimmigkeit mehr erfordern sollten. Doch der nächste Vorstoß folgt bereits: Momentan gibt es keine Frist für die Ausstellung oder Verweigerung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung. Ein neuer Artikel im Wohngesetz sieht nun eine Frist von 60 Tagen vor. Sollte diese Frist überschritten werden, soll die Gemeinde entscheiden.
Solche Genehmigungen sind notwendig für Projekte wie Flughafenerweiterungen, Almenerschließungen oder Speicherbecken mit mehr als 500 Kubikmetern Fassungsvermögen. Aktuell wird über mehrere Speicherbeckenprojekte diskutiert, etwa eines im Montiggler Wald mit 95.000 Kubikmetern und zwei im Rastenbach/Altenburger Wald mit 135.000 bzw. 85.000 Kubikmetern.
Rohrer befürchtet, dass die Landesregierung heikle Vorhaben künftig einfach aussitzen könnte. Sollte das Amt untätig bleiben, würde die „heiße Kartoffel“ an die Gemeinde weitergegeben. Die Grünen bringen in der Kommission einen Antrag zur Streichung des Artikels ein. „Die Natur ist nicht unendlich – und auch nicht unendlich belastbar“, so Rohrer. (mat)
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