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Der Aufschub

Alessandro Urzì und Hannes Mussak – Foto: (c) lvh.apa

Die Pflichtversicherung von Unternehmen gegen Naturkatastrophen innerhalb 31. März 2025: Der Ministerrat in Rom hat einen Aufschub beschlossen.

Innerhalb 31. März 2025 hätten Unternehmen eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen abschließen müssen.

Am Freitag hat der Ministerrat den Aufschub bekannt gegeben.

Unklare Rahmenbedingungen, unvorbereitete Versicherungsanbieter und fehlende Antworten auf zentrale Fragen – all das machte die ursprünglich vorgesehene Einführung der Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen zum 31. März 2025 vor allem für kleine Betriebe kaum umsetzbar.

So war etwa unklar, welche Schäden konkret versichert werden müssen, ob bestehende Versicherungen anerkannt werden, und welche Polizzen überhaupt ausreichenden Schutz bieten. Auch die Versicherungswirtschaft selbst zeigte sich nicht ausreichend vorbereitet – es fehlten standardisierte Vertragsmodelle, transparente Informationen und verlässliche Angebote.

In Anbetracht dieser Situation hat sich der lvh – Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister – mit Nachdruck für einen Aufschub eingesetzt.

Mit Erfolg: Der römische Abgeordnete Alessandro Urzì informierte am Freitag bei einem Treffen lvh-Vizepräsident Hannes Mussak über den erreichten Aufschub.

Die neue zeitliche Staffelung sieht wie folgt aus: Kleinbetriebe erhalten Aufschub bis zum 1. Januar 2026, für mittelgroße Betriebe gilt die Frist nun bis zum 1. Oktober 2025 und große Unternehmen haben 90 Tage Zeit, also bis zum 1. April 2025.

„Wir haben einen wichtigen Etappensieg erzielt“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. „Die Betriebe haben nun mehr Zeit, um sich mit den noch offenen Fragen auseinanderzusetzen, ohne unter massivem Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen, die im schlimmsten Fall zu unpassenden oder überteuerten Versicherungsverträgen führen.“ Auch lvh-Direktor Walter Pöhl betont: „Der Aufschub ist ein wichtiger Schritt, aber er ist nur ein Teil der Lösung. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und der Versicherungswirtschaft klare, praxisnahe Vorgaben zu entwickeln.“

Ziel müsse es sein, die Betriebe rechtlich abzusichern, ohne sie finanziell oder bürokratisch zu überfordern.

Der lvh wird den begonnenen Dialog konsequent weiterführen – für eine durchdachte Umsetzung der Pflichtversicherung, die den Schutz der Betriebe stärkt, ohne sie mit Unsicherheit und Kostenrisiken alleine zu lassen. „Wir bedanken uns herzlich bei unseren römischen Abgeordneten und Senatoren, die sich gemeinsam mit uns für dieses Anliegen eingesetzt haben”, unterstreicht lvh-Vizepräsident Hannes Mussak.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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