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Schulers Unterschrift

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Ein Rechtsstreit um den Betrieb einer Sonnenterrasse und des Bootsstegs am Pragser Wildsee ist rechtsgültig entschieden.

Das Interesse an der Ausschreibung war erheblich, was angesichts des großen Touristenandrangs verständlich ist: Im Oktober 2022 veröffentliche die Landesagentur für Bevölkerungsschutz auf der Anschlagstafel der Gemeinde Prags die Vergabe zur Beanspruchung von 700 Quadratmetern eines preziösen öffentlichen Gutes: Die Sonnenterrasse und den Bootssteg auf bzw. über dem Pragser Wildsee. Die Ausschreibung war auf zehn Jahre ausgelegt, die jährliche Konzessionsgebühr sollte mindestens 17.521,95 Euro betragen.

Vier Angebote gingen schließlich ein: Jenes des scheidenden Konzessionärs Bruno Giuseppe Heiss, der Hotel Pragser Wildsee GmbH, des Komitees Pragser Wildsees und eines vierten nicht näher bekannten Anbieters.

Den Zuschlag erhielt im Dezember 2022 das Komitee Pragser Wildsee.

Es folgte allerdings ein Rekurs an das Verwaltungsgericht seitens der Hotel Pragser Wildsee GmbH, die u.a. einwandte, dass das Bewilligungsdekret (Zuweisungsdekret) nicht vom damaligen Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler (SVP) hätte unterzeichnet werden dürfen. Es war nämlich rechtlich zweifelhaft, ob Schuler dazu als Politiker ermächtigt war und dies nicht der Verantwortliche der Agentur für Bevölkerungschutz, also ein Beamter, hätte tun müssen.

Das Verwaltungsgericht löste den Zweifel mit einer salomonischen Formel auf: Die Konzession am Pragser Wildsee sei in enger Zusammenarbeit zwischen Assessorat und Agentur vergeben worden. Und: Der Rekurs müsse wegen seiner nicht erfolgten Zustellung an die Agentur für Bevölkerungsschutz für unzulässig erklärt werden.

Der Staatsrat hat diese Auslegung nach einer Berufung der Hotel Pragser Wildsee GmbH nun bestätigt, womit die Vergabe der Sonnenterrasse und des Bootstegs für zehn Jahre rechtsgültig ist.

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