„Kritische Elemente“
Die Grünen warnen vor den Pro Life-Gruppen: Diese hätten in Familienberatungsstellen nichts verloren.
Die Grüne Landtagsfraktion äußert große Besorgnis über den Landesgesetzentwurf zu den Familienberatungsstellen, der am Donnerstag in der 4. Gesetzgebungskommission diskutiert wird.
Nach Ansicht der Grünen führt der Entwurf kritische Elemente ein, die die Rolle der Beratungsstellen als Schutz- und Unterstützungsräume für Frauen und Familien gefährden könnten.
Einer der umstrittensten Aspekte des Gesetzes ist die Einführung der sogenannten „Berater für Klinische Ethik“ in den Beratungsstellen. „Was sollen das für Berater sein? Sollen sie eine Frau beraten, wie sie über ihren eigenen Körper zu entscheiden hat?”
Die Grünen Landtagsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer befürchten, dass sich so eine gefährliche Tür für Pro-Life-Gruppen in den Beratungsstellen öffnet, was die Entscheidungsfreiheit der Frauen gefährde, schreiben die Grünen in einer Aussendung.
Ein weiterer kritischer Punkt ist – immer laut den Grünen – das Verbot, Praktika in den Beratungsstellen zu vergüten. „Eine wirklich absurde Maßnahme, ein Rückschritt statt eines Fortschritts. Praktikant:innen nicht zu entlohnen, bedeutet, ihre Leistung nicht anzuerkennen und junge Fachkräfte davon abzuhalten, sich in diesen wichtigen Einrichtungen für die Unterstützung der Bevölkerung auszubilden“, ergänzt der grüne Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der 4. Kommission, Zeno Oberkofler.
Schließlich sehe das Gesetz eine zahlenmäßige Erhöhung der Beratungsstellen vor, jedoch ohne eine tatsächliche Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen.
Durch die Einführung des neuen Organisationssystems HUB & SPOKE sollen auch abgelegene Ambulatorien offiziell als Beratungsstellen anerkannt werden – auch wenn die Präsenz eines Basisteams aus Psychologe:in, Gynäkologe:in, Hebamme oder Sozialarbeiter:in nicht immer gewährleistet sein muss.
Die Grünen befürchten, dass damit nur formal die staatliche Vorgabe erfüllt wird, eine Beratungsstelle pro 20.000 Einwohner:innen zu haben, um PNRR-Fördergelder zu erhalten. In Wirklichkeit würden jedoch einfache Ambulatorien in Beratungsstellen umgewandelt, ohne die Qualität oder das interdisziplinäre Konzept sicherzustellen, welche die Familienberatungsstellen per Definition auszeichnet. „Es handelt sich um eine rein bürokratische Maßnahme: Die Zahl der Beratungsstellen steigt auf dem Papier, aber in der Realität ändert sich kaum etwas“, so Oberkofler abschließend.
Mit einer Reihe von Änderungsanträgen will die Grüne Fraktion im Gesetzgebungsausschuss Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs einbringen und versuchen die problematischen Aspekte aus dem Gesetz zu streichen.
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