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„Eine große Erleichterung“

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Mit einer Neuerung in der EU-Führerscheinrichtlinie können Inhaber des B-Führerscheins künftig auch schwerere Fahrzeuge lenken. Die freiwilligen Feuerwehren und das Weiße Kreuz begrüßen diese Regelung.

von Sylvie Debelyak

Wenn ein Notfallanruf eingeht, sind sie die ersten, die zur Stelle sind. Doch was, wenn die Bürokratie auf die Bremspedale drückt?

Ob Notfall oder nicht – wer am Steuer eines Einsatzfahrzeugs sitzt, brauchte bisher den Führerschein der Klasse C. Doch nun gibt es für den Zivilschutz gute Nachrichten aus Brüssel: Das zulässige Höchstgewicht für den Führerschein B wird für Feuerwehrautos und Krankenwagen angehoben. Künftig dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins daher Einsatzfahrzeuge bis zu fünf Tonnen lenken. Diese wichtige Verbesserung wurde nun offiziell in der EU-Führerscheinrichtlinie verankert.

„Dies ist ein entscheidender Fortschritt für unsere freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutz. Die neue Regelung sorgt dafür, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte schneller und effizienter handeln können, ohne durch unnötige bürokratische Hürden aufgehalten zu werden“, freut sich EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der sich in Absprache mit dem Weißen Kreuz für die Änderung stark gemacht hatte. „Damit dürfte auch die Suche nach Fahrern von Kranken- und Rettungswagen deutlich leichter werden, auch weil die meisten Freiwilligen beim Weißen Kreuz nur den Führerschein der Klasse B haben“, ist er überzeugt.

Dorfmann weist allerdings darauf hin, dass diese Erweiterung auch an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. So müssen Fahrer mindestens zwei Jahre Fahrpraxis nachweisen und je nach nationalen Vorgaben entweder eine zusätzliche Prüfung oder eine Schulung absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass nur ausreichend erfahrene Personen die Einsatzfahrzeuge steuern dürfen.

 

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