Der Telefon-Terror
Die Fälle von Telefonbetrügern, die VerbraucherInnen den Wechsel des Telefonanbieters aufschwatzen, häufen sich auch in Südtirol.
von Artur Oberhofer
Die Masche ist immer dieselbe: VerbraucherInnen erhalten einen Anruf von ihrem (angeblich) eigenen Anbieter oder von einem Verbraucherschutzverband.
Mit fragwürdigen Aussagen werden die VerbraucherInnen dann dazu überredet, den Anbieter zu wechseln. „Diese Fälle häufen sich in letzter Zeit“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Bozen. Und die Anrufer gingen mit einer beeindruckenden Kreativität zu Werke.
Laut VZS handelt es sich bei keinem dieser Anrufe um tatsächliche Aussagen des eigenen Anbieters, sondern um Verkaufsgespräche von Drittanbietern, die allein darauf abzielen, den Endkunden zu einem Anbieterwechsel zu bewegen.
Die Palette der Märchen, die die schwindeligen Telefonbetrüger den VerbraucherInnen auftischen, ist breit.
Das sind konkrete und bei der VZS aktenkundige Beispiele:
- In den nächsten Monaten werden wir Glasfaserkabel verlegen/Wartungsarbeiten durchführen/eine Leitungsstörung beheben usw. Ihre Internetverbindung wird daher für einige Monate (!!) ausfallen.
- In fünf Tagen/einer Woche/im nächsten Monat usw. wird der aktuelle Tarif um 10/15/20 Euro pro Monat erhöht. Sie können Ihren Vertrag gerne kündigen.
- Ihr bestehender Anbieter wurde von einem anderen Anbieter übernommen, daher werden ,wir‘ (angeblich der neue Betreiber) Ihnen von nun an den Dienst zur Verfügung stellen.
- Ihr Angebot ist abgelaufen. Bei der nächsten Verlängerung werden die Tarife erhöht/verdoppelt; Sie können zu einem neuen Anbieter wechseln.
Und noch dreister: Nach Erhalt dieser Auskunft werden die Anrufe manchaml auch an eine angebliche Zweigstelle oder an einen nicht existierenden Verbraucherschutzverband „weitergeleitet. Mit diesem Trick soll offensichtlich der Wahrheitsgehalt der Informationen bekräftigt werden, um angeblich das günstigste und beste Angebot für den kontaktierten Nutzer zu finden.
In der Verbraucherzentrale sind auch Fälle bekannt, wo Personen unmittelbar nach dem Erhalt der Auskunft von einem anderen Telefonanbieter kontaktiert wurden. Dieser bot dann, als Alternative zur anstehenden Preiserhöhung beim aktuellen Tarif, die Aktivierung eines neuen und wesentlich günstigeren Angebots an.
„Die neuen Angebote sind echt – die angeblich anstehende Erhöhung jedoch nicht, weshalb ein Angebots- bzw. Anbieterwechsel nicht immer sinnvoll ist“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
Andere VerbraucherInnen berichteten von einem Trick mit der Band-Ansage.
In dem Fall wurden VerbraucherInnen dazu angehalten, per Tastendruck den aktuellen Anbieter (z. B. 1 für TIM, 2 für Vodafone, 3 für WindTre usw.) anzugeben, und dann wird mitgeteilt, dass der Tarif erhöht wird.
In anderen Fällen wurden die VerbraucherInnen hingegen nach ihrer „Zufriedenheit“ (ebenfalls mit dieser Klick-Methode) befragt, und auch in diesem Fall folgte eine (falsche) Mitteilung, mit der der Kunde zu einem neuen Vertrag verleitet werden sollte.
Doch wie sieht eigentlich die gesetzliche Regelung aus?
In den letzten Jahren haben die einseitigen Vertragsänderungen von Telefonanbietern „Hochkonjunktur“. „Es ist heute fast unmöglich, ein Angebot, sei es im Bereich der Festnetztelefonie oder des Mobilfunks, über einen längeren Zeitraum unverändert beizubehalten, da unweigerlich eine Vertragsänderung mit gleichzeitiger Tariferhöhung auf den Plan tritt“, wissen die Verbraucherschützer in der VZS.
Ist dies rechtens? Die Antwort lautet: Ja, Telefonanbieter können Verträge einseitig ändern – allerdings mit einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens 30 Tagen und unter Einschluss der Möglichkeit, den Vertrag kostenlos zu kündigen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Das Ganze werde – immer laut VZS – etwas komplizierter, wenn Ratenzahlungen im Spiel sind. Im Falle der Nichtannahme der Vertragsänderungen müssen Nutzer bei vorzeitiger Kündigung weder Deaktivierungskosten noch Pönale zahlen. Wenn jedoch der Kauf von Produkten wie Modems, Mobiltelefonen, mobilen WLAN-Routern oder Aktivierungskosten mit dem Vertrag verbunden sind, werden diese Kosten fällig. „Hierbei handelt es sich oft um hohe Beträge, die in der Regel auf 24/36/48 Raten aufgeteilt werden“, wissen die Verbraucherschützer.
Wenn also der Vertrag erst seit kurzem unterschrieben wurde und noch viele Raten anstehen, tendierten viele VerbraucherInnen dazu, die Vertragsänderung zu akzeptieren, um nicht den hohen Betrag der ausstehenden Raten in einer einzigen Rate zahlen zu müssen – oder um nicht über viele Monate hinweg Ratenzahlungen für ein nicht mehr aktives Angebot leisten zu müssen, insbesondere wenn inzwischen ein günstigeres Angebot angenommen wurde.
Jede Art von Änderung müsse jedoch, wie erwähnt, den NutzerInnen schriftlich mitgeteilt werden.
Den Betroffenen fällt der ungewollte Vertragsabschluss häufig erst viel später auf, nämlich erst dann, wenn der bisherige Anbieter alle Stornokosten und Restraten in Rechnung stellt.
„Zu diesem Zeitpunkt ist es dann sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, Ansprüche geltend zu machen, weil es schwer nachweisbar ist, wie das Ganze vonstatten gegangen ist“, so die VZS-Experten.
Wie kann man von einem Vertrag, den man eigentlich nicht abschließen wollte, zurücktreten?
Der Rücktritt vom Vertrag mit dem neuen Anbieter kann sich, laut VZS, als schwierig erweisen, da man explizit nach der Zustimmung zur Aktivierung bereits innerhalb der ersten 14 Tage gefragt wird (das wäre die Frist für den Rücktritt bei Fernabsatzverträgen), und somit zum Zeitpunkt des Rücktritts der neue Anbieter den Dienst bereits aktiviert und auch den Anschluss beim alten Anbieter gekündigt hat, was natürlich die Verrechnung aller ausstehenden Beträge mit sich zieht.
Natürlich könne man immer noch vom Vertrag zurücktreten, aber eine Rückkehr zum „alten“ Anbieter sei dann nur über einen neuen Vertrag (mit anderen Bedingungen) möglich.
Der Tipp der Verbraucherschützer: „Bleiben Sie solchen Anrufen gegenüber skeptisch, geben Sie am Telefon keine Zustimmung, und melden Sie solche Anrufe der VZS, Ihrem Anbieter und den zuständigen Behörden. Die Anrufe mit einem höflichen, aber entschiedenen ,Nein, danke‘ zu beenden, ist sicherlich die beste Option.“
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