„Schulen regeln autonom“

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In Österreich sorgt ein geplantes bundesweites Handyverbot an Schulen für Aufsehen. In Italien ist dieses jedoch bereits gang und gäbe. Wie Südtirols Schulen das Verbot handhaben und warum dieser Trend zunimmt.
von Christian Frank
Die österreichische Regierung lässt mit einem geplanten Handyverbot in ihren Bundesländern gehörig Diskussionen aufbranden. Laut dem neuen österreichischen Bildungsminister Christoph Wiederkehr soll ein Handyverbot an den Schulen bis zur achten Klasse in die Wege geleitet werden. Als Konzentrationskiller wird das Smartphone bezeichnet und die geplante Verordnung als Paukenschlag im deutschsprachigen Raum. Für Südtirol ist es jedoch „old news“, denn in Italien gilt bereits ein Handyverbot an den Schulen. Seit Beginn dieses Schuljahres herrscht dieses nämlich auf Initiative des italienischen Bildungsministers Giuseppe Valditara und sieht ein konsequentes Verbot bis zur ersten Mittelschulstufe vor. Das Mobiltelefon darf dem Gesetz zufolge nicht mal für Bildungszwecke verwendet werden.
Valditara wollte damit den Konsequenzen exzessiven Handy-Konsums wie Schlafstörungen, Suchtverhalten und Depressionen entgegenwirken, aber auch die Fähigkeit des händischen Schreibens wieder in den Fokus setzen.
Südtirols Bildungsdirektor Gustav Tschenett sieht im Nachziehen Österreichs eine Bestätigung der Tendenz: „Grundsätzlich gibt es in letzter Zeit immer häufiger dahingehende Verbote, es ist ein europaweiter Trend. Dieser beruht auf den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche klarmachen, dass ein übertriebener Handykonsum schädlich ist.“
Tschenett erläutert, wie Südtirol das italienische Handyverbot handhabt: „Da in Italien das Handyverbot bereits gilt, haben wir uns bereits damit arrangiert. Die Schulen sind in dieser Hinsicht relativ autonom. Das bedeutet, dass grundsätzlich das italienische Verbot gilt, außer die Schulen haben eine eigene interne Regelung dazu formuliert.“
So können Schulen das Verbot unter Umständen auch mit internen Regelungen auflockern – eine Gangart, welche bislang zufriedenstellte, so der Bildungsdirektor: „Um ein Fazit zu ziehen, kann man sagen, dass die einzelnen Schulen am besten wissen, wie mit der Situation umzugehen ist, und es bislang auch kaum Kritik gab. Die Eltern sind ebenso erfreut, wenn die Schule hierbei ihren Teil beiträgt. Exzessiver Handykonsum ist schlussendlich nicht ein schulisches, sondern ein gesellschaftliches Problem.“
Vor allem sei laut Tschenett eine distinktive Herangehensweise nötig, welche die Unterschiede der Schulstufen zu berücksichtigen weiß: „Die unteren Schulstufen, wie sie in der Grundschule vorzufinden sind, haben bei diesem Verbotsdiskurs eine ganz andere Wertigkeit als beispielsweise eine Oberstufe. Hier muss mit Hausverstand abgewogen werden, und das klappt auch gut.“
Der Bildungsdirektor weiß ebenso, dass der Umgang mit technologischen Mitteln im heutigen Alltag unausweichlich ist. Demnach soll ein Verbot noch lange nicht den Ausschluss dieser Gerätschaften bedeuten.
„Der Gebrauch dieser Mittel ist durchaus sinnvoll, wenn hinter der Nutzung auch ein Sinn steckt. Durch die PNRR-Gelder konnte der schulische Bestand an technologischen Mitteln massiv aufgerüstet werden. So ist das digitale Arbeiten auch ohne das private Mobiltelefon der Schüler möglich“, konstatiert Tschenett.
Die Durchsetzbarkeit des Verbotes gilt jedoch als wohlüberlegt zu sein, unterstreicht der Bildungsdirektor, denn für die Lehrer kann es zu einer rechtlichen Gratwanderung werden: „Bei dem Handy eines Schülers handelt es sich um das Eigentum einer Person, und man darf dieses laut Gesetz nicht sequestrieren.“
Hier kommt die interne Handhabe zum Tragen, welche beispielsweise eine temporäre Verwahrung des Mobiltelefons im Sekretariat vorsieht – nicht als Sequestrierung definiert, sondern um den Schüler vor weiterem Unfug zu bewahren. Dabei, so Tschenett, ist die Unterstützung und Kooperation der Eltern essenziell, um kein unter Umständen rechtliches Zinnober vom Zaun zu brechen.
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