Bald wählt Südtirol
Am 4. Mai 2025 finden in 111 Südtiroler Gemeinden die Gemeindewahlen statt. Eventuell notwendige Stichwahlen werden am 18. Mai 2025 abgehalten. Von diesem ordentlichen Wahlturnus nicht betroffen sind die Gemeinden Brixen, Lana, Leifers, St. Martin in Passeier und Wengen.
Die Hinterlegung der sog. traditionellen Listenzeichen beim Präsidium der Landesregierung fand bereits am 06. und 07.03.2025 statt.
Die Vorlegung der Kandidaturen beim Gemeindesekretariat erfolgt hingegen zwischen dem 14. und 18.03.2025, um 12:00 Uhr.
Die Wahllokale sind am 04.05.2025 von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
In den Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner erhalten die Bürger*innen zwei Stimmzettel. Einen für die Wahl des/der Bürgermeisters*in und einen für die Wahl des Gemeinderates.
Die Stimmabgabe für die Wahl des/der Bürgermeisters*in erfolgt durch Angabe eines/einer Kandidaten*in für das Amt des/der Bürgermeisters*in. Das Ankreuzen eines Listenzeichens ist hier nicht vorgesehen.
Die Stimmabgabe für den Gemeinderat erfolgt durch das Ankreuzen eines Listenzeichens und weiters können bis zu vier Vorzugsstimmen gegeben werden, und zwar indem der/die Wähler*in mit dem Kopierstift den Zunamen oder, falls erforderlich, dessen/deren Zu- und Vornamen des /der Kandidaten*in in die entsprechende Zeile einträgt.
In den Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern (anlässlich der Gemeindewahl 2025 sind dies: Bozen, Bruneck und Meran) erfolgt die Wahl des/der Bürgermeisters*in und des Gemeinderats mit einem einzigen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält den Zu- und Vornamen der Kandidaten*innen für das Amt des/der Bürgermeisters*in, die Listenzeichen der gegebenenfalls verbundenen Listen und neben jedem Listenzeichen das Feld für die Abgabe der Vorzugsstimme für den Gemeinderat.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt sofort im Anschluss an die Schließung der Wahllokale. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse kann im Laufe des 05.05.2025 gerechnet werden.
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