Du befindest dich hier: Home » News » Die Fake News

Die Fake News

Reinhold Holzer (Foto: FB)

Die Kassation weist eine Klage des Impfgegners Reinhold Holzer gegen den Sanitätsbetrieb und mehrere Medien zu seinen Aussagen über einen behaupteten Impfschaden im Jahre 2017 rechtsgültig ab.

von Thomas Vikoler

Er selbst möchte nicht als Impfgegner bezeichnet werden, sondern bevorzugt den Titel Impfkritiker. Trotzdem war es rechtens, Reinhold Holzer als Impfgegner zu bezeichnen, auch als Verbreiter von Fake News und Verursacher von „psychologischem Terror“.

Das geht aus einem nun veröffentlichten Urteil der III. Zivilsektion des Kassationsgerichtshof hervor. Holzer hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Bozner Oberlandesgerichts aus dem Jahre 2023 eingelegt, mit dem seine Klage gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb, dessen damaligen Generaldirektor Thomas Schael und mehrere Medien, darunter die TAGESZEITUNG, abgewiesen hatte. Bereits in erster Instanz hatte der zuständige Zivilrichter eine Unterlassungsklage Holzers versenkt.

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war ein Interview auf „Rai Südtirol“, ausgestrahlt am 20. September 2017 in der „Tagesschau“, in dem Holzer nach einer Informationsveranstaltung in St. Martin in Passeier Folgendes erklärt hatte: „Eine Familie, eine Ausländerfamilie, de zwor do integriert isch, de italienisch deutsch spricht, und des Kind, die Tochter isch neun Jahre alt und de wurde geiimpft, und am vierten Tog hom sies donn mitn Hubschrauber müssen mit Lähmung und gonz schlimmen Defekten aufn Körper noch Verona überliefern.“

Die Aussage lasse bei den Zuhörern den Eindruck entstehen, dass das Kind mit schwerwiegenden Beschwerden ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, weil es vorher geimpft worden war, befanden bereits die Richter der ersten Instanz. Holzer hatte dagegen in Abrede gestellt, einen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Einlieferung ins Krankenhaus hergestellt zu haben. Er beharrte auf der „Wahrhaftigkeit“ seiner Aussage.

Der Sanitätsbetrieb reagiert jedenfalls prompt auf erstere Aussage des selbsternannten Impfkritikers: Auf seiner Website stellte Generaldirektor Schael klar, dass Holzer Wahrheitswidriges, also Fake News, verbreite und damit die Bevölkerung verunsichere. Mehrere Südtiroler Medien berichteten daraufhin über die Polemik.

Im von Holzer angestrengten Zivilverfahren wurde offenbar zweifelsfrei festgestellt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Einlieferung des Mädchens gegeben haben kann: Die Patientin war am 11. August 2017 geimpft worden, erste Symptome zeigen sich bei ihr laut Krankenakte des Krankenhauses Verona am 4. September 2017. Von wegen vier Tage.

Trotzdem wollte der Kläger den Rechtsstreit bis zum Höchstgericht durchfechten. Dieses stellt es nun fest, dass es vom Recht auf Kritik gedeckt war, in der Stellungnahme des Sanitätsbetriebs und in Pressemeldungen Holzer als „Impfgegner“, „selbsterklärten Experten“, „Guru“ und Verbreiter von Fake News zu bezeichnen.

Das Oberlandesgericht hatte festgestellt: Holzer einen „NoWax“ zu nennen, stelle keine Verletzung seiner Ehre bzw. eine negative Darstellung in der Öffentlichkeit dar, zumal er selbst behauptet hatte, ein engagierter und gut informierter Vater zu sein, der gegen Impfungen vorgehe, die biologische und chemische Risiken versteckten. Eine Einschätzung, die von der Kassation voll geteilt wird. Alle übrigen Rekursgründe Holzers wurden zurückgewiesen bzw. für unzulässig erklärt.

Das Höchstgericht verurteilte den Beschwerdeführer zur Zahlung von jeweils 4.500 Euro Prozessspesen an den Sanitätsbetrieb und zwei Medien, darunter die TAGESZEITUNG. Bereits in den ersten beiden Instanzen war Holzer zur Übernahme der Anwaltskosten der Beklagten verurteilt worden. Für ihn zweifellos ein teurer Rechtsstreit.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (0)

Klicke auf den Button um die Kommentare anzuzeigen.

Kommentare anzeigen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen