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Der Feuerteufel

Fotos: FF Bozen/Gries

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 24-jährigen Studenten, der im August 2022 als „Bozner Feuerteufel“ verhaftet wurde, Anklage wegen nicht weniger als 25 Fällen von Brandstiftung erhoben. Das Land kann sich als Nebenkläger in das Verfahren einlassen. 

von Thomas Vikoler 

Der Sommer 2022 wird als Brandsommer in die Geschichte von Bozen eingehen. Zwischen 11. Juli und 26. August mussten im Waldgebiet um den Bozner Talkessel (teilweise im Gemeindegebiet von Eppan) beinahe täglich Brände gelöscht werden. Gelegt hatte sie beinahe ausschließlich ein heute 24-jährige Bozner Student, der am 26. August am Glaninger Weg auf frischer Tat mit einem Gaszünder in der Hand ertappt wurde. 

Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Bozen in einer jüngst hinterlegten Anklageschrift gegen den jungen Mann, der nach seiner Festnahme einige Monate im Hausarrest verbrachte. 

Ihm werden nicht weniger als 25 Fälle von Brandstiftung, begangen während des genannten Zeitraums, zur Last gelegt. Am 29. Mai findet vor Richter Ivan Perathoner die Vorverhandlung zu dieser spektakulären Brandserie statt. 

Das Land Südtirol ist in der Anklageschrift als geschädigte Partei angeführt, wohl wegen der enormen Kosten der Löscheinsätze, bei den auch die Hubschrauber einer Rittner Transportfirma eingesetzt wurden. Die Landesverwaltung hat die Möglichkeit, sich bereits in der Vorverhandlung als Nebenklägerin in das Verfahren gegen den 24-Jährigen einzulassen und Schadensersatz einzufordern. Rein theoretisch könnten auch die Grundbesitzer, darunter die Gemeinde Bozen, einen solchen geltend machen. 

Dass zwischen der Festnahme des mutmaßlichen Brandstifters und der Anklagerhebung zweieinhalb Jahre vergingen, hat damit zu tun, dass das Verfahren bereits ein langes Beweissicherungsverfahren hinter sich hat. Darin sollte die Frage geklärt werden, ob der Tatverdächtige während des Tatzeitraums überhaupt schuldfähig war. 

Fabio Bonadiman, der von Richter Emilio Schönsberg eingesetzte Gerichtsgutachter kam zum Schluss, dass er stets willens- und einsichtsfähig war. Er sah bei dem Bozner weder eine Impulsstörung noch ein Fehlen der Einsicht, eine strafbare Handlung zu begehen. 

Die übrigen Experten, auch jene der Staatsanwaltschaft, sahen es anders: Marco Samory und Alessio Ciccolini diagnostizierten bei dem Tatverdächtigen eine pathologische Pyromanie, die seine Schuldfähigkeit zumindest gemindert habe. Zu ähnlichen Schlüssen kam der Bozner Psychiater Michele Piccolin für die Verteidigung. Er zweifelte sogar an der Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten. 

Einen Antrag auf eine Ausdehnung des Gerichtsgutachtens mit neuen Tests lehnte Richter Schönsberg ab und schickte den Akt im vergangenen Herbst zurück an die Staatsanwaltschaft. 

Diese hat nun Anklage erhoben. Es ist vorauszusehen, dass es vor Richter Perathoner zu einem verkürzten Verfahren kommt, das dem Bozner Studenten im Falle eines Schuldspruches – für Brandstiftung in Wäldern liegt der Strafrahmen zwischen vier und zehn Jahren – ein Drittel Strafnachlass garantiert. Sehr wahrscheinlich ist auch, dass ein neuer Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten gestellt wird. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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