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Keine Targa fürs Schnitzel?

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Der Rat der Gemeinden hat vor Kurzem ein negatives Gutachten zum Landesgesetzentwurf zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln vorgelegt. Auch der Wirtschaftsverband hds stellt sich erneut gegen das Vorhaben.

von Sylvie Debelyak

Die Debatte über die Lebensmittelkennzeichnung geht in die nächste Runde: Künftig könnte nicht mehr nur „EU“ oder „Nicht-EU“ auf der Speisekarte stehen, sondern auch das konkrete Land oder die Region, aus der Fleisch, Eier und Milchprodukte stammen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Grünen-Frontfrau Brigitte Foppa bereits Anfang des Jahres im Landtag eingebracht. Dafür ging sie sogar eine ungewöhnliche Allianz mit den SVP-Abgeordneten Franz Locher, Harald Stauder und Waltraud Deeg ein. Doch sie hatten die Rechnung ohne den Rat der Gemeinden gemacht. Dieser stellte nämlich bereits Mitte Februar ein negatives Gutachten aus – und schlägt sich damit wenig überraschend auf die Seite der Gastronomen, die darin lediglich ein weiteres Bürokratiemonster sehen.

„Die derzeitigen Regelungen entsprechen bereits den EU-Vorgaben. Eine Verschärfung wäre daher nur ein bürokratischer Mehraufwand, der nicht notwendig ist“, erklärt Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindeverbandes. Vor allem in Bezug auf die Gemeinschaftsverpflegung, etwa in Kindergärten und Schulen, hält er eine solche Maßnahme für wenig sinnvoll. Mensen erstellen tagtäglich Speisepläne, die – wenn es nach Foppa und Locher geht – zusätzliche Angaben zur Herkunft der verwendeten Lebensmittel enthalten müssten. „Das sollte man ihnen nicht zusätzlich aufbürden. Außerdem versuchen die Gemeinden bereits seit Jahren, regional einzukaufen“, so Schatzer. Darüber hinaus würde dieses Vorhaben auch für die Verbraucher selbst keinen erkennbaren Mehrwert schaffen, ist er überzeugt.

Auch der Wirtschaftsverband hds lehnt den Gesetzesentwurf erneut ab. „Wir sind mit dieser Haltung nicht allein und fühlen uns darin bestätigt“, sagt hds-Präsident Philipp Moser. Statt neuer Verpflichtungen fordert der Verband, die bestehenden Ressourcen mehr in die Sensibilisierung von Betrieben, Kunden und Gästen zu investieren. „Anstatt neue Vorgaben einzuführen, sollte die Herkunftskennzeichnung vielmehr auf freiwilliger Basis erfolgen“, betont Moser.

Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Ärger über die geplante Verschärfung zur Lebensmittelkennzeichnung ist jedenfalls groß, nicht nur im Gastronomiesektor, sondern auch in den Gemeindekreisen. Allerdings scheint es, als werde der Gesetzentwurf noch im März erneut im Landtag behandelt. Welche Rolle das Gutachten der Gemeinden dabei spielt, ist noch ungewiss. „Es handelt sich dabei um ein verpflichtendes Gutachten, das prinzipiell bei jedem Gesetzentwurf eingeholt werden muss, der die Gemeinden betrifft“, erklärt Schatzer. „Es wurde dem Landtag vorgelegt, wo entschieden wird, ob es berücksichtigt wird oder nicht – zumindest hoffen wir das.“

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