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Die zweite Runde

Günther Burger (Foto: TZ/Vikoler)

Die Staatsanwaltschaft wird Berufung gegen den Freispruch für Günther Burger einlegen, Ingemar Gatterer wohl nicht.

Im Strafverfahren zur sogenannten SAD-Affäre dürfte es zu einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht kommen.

Die Staatsanwaltschaft will den am Montag ergangenen Freispruch für den Verfahrensverantwortlichen Günther Burger zum Vorwurf des Verrats von Amtsgeheimnissen anfechten, sie hatte dafür sieben Monate Haft beantragt.

Die vorgehaltene Straftat verjährt erst nach siebeneinhalb Jahren und nicht, wie berichtet, nach fünf.

Die Urteilsbegründung wird in 90 Tagen vorliegen, zu einem Berufungsverfahren kommt es wohl erst im kommenden Herbst. Für den Haupt-Anklagepunkt der Wettbewerbsstörung hatte die Anklagebehörde einen Freispruch beantragt.

Keine Berufung in zivilrechtlicher Hinsicht dürfte dagegen SAD-Chef Ingemar Gatterer einlegen, auch nicht zum mutmaßlichen Geheimnisverrat, wie sein Anwalt Andrea Gnecchi durchblicken lässt. Dazu hatte Gnecchi im Prozess einen Schadensersatz von 100.000 Euro wegen Imageschadens beantragt.

Sämtliche Anträge der Nebenkläger, darunter auch die Familie Gatterer und die Busgesellschaft SAD, wurden am Montag vom Gericht abgewiesen. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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