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Rechtskräftiger Schuldspruch

Das Mordopfer Fatima Zeeshan

Der Schuldspruch mit einer lebenslangen Haftstrafe gegen den 44-jährigen Mustafa Zeeshan wegen Tötung seiner schwangeren Frau Fatima ist rechtskräftig. Die Kassation hat seine Beschwerde abgewiesen.

von Thomas Vikoler

Ein eindeutiges Tatmotiv wurde in allen drei Instanzen nicht sichtbar, doch in der italienischen Strafprozessordnung gibt es keine Bestimmung, die ein solches für einen Schuldspruch vorschreibt. Ein Schuldspruch, der zum Frauenmord von Vierschach vor fünf Jahren nun rechtskräftig ist.

Die Kassation hat nach der Verhandlung am Freitag eine Beschwerde von Mustafa Zeeshan, 44, dem Ehemann des Mordopfers Fatima Zeeshan, 27, gegen ein Urteil des Bozner Oberlandesgericht vom März 2024 abgewiesen. Das heißt, dass die römischen Höchstrichter auf die von den Anwälten Federico Fava und Amanda Cheneri eingebrachten Argumente sehr wohl eingegangen sind. Sie aber für nicht stichhaltig erachten. Der Generalstaatsanwalt der Kassation hatte die Abweisung der Beschwerde – und nicht etwa ihre Unzulässigkeit – beantragt.

Mustafa Zeeshan war vom Bozner OLG zu einer lebenslänglichen Haftstrafte verurteilt worden. Dass er die ihm vorgehaltene Straftat – vorsätzliche Tötung – begangen hat, daran bestand nie eine Zweifel.

Seine ebenfalls aus Pakistan stammende Ehefrau Fatima, im achten Monat schwanger, wurde am Morgen des 30. Jänner 2020 tot in der gemeinsam mit ihrem Mann bewohnten Wohnung in Vierschach aufgefunden. Sie war schwer verprügelt und, wahrscheinlich mit einem Kissen, erstickt worden. Es gab Hinweise, dass sie möglicherweise habe von ihrem Mann flüchten wollen, eindeutige Beweise dafür gab es aber keine.

In den Verhandlungen der ersten beiden Instanzen war seitens der Verteidiger wiederholt von einer Schlafkrankheit und einer psychischen Störung des Angeklagten die Rede. Etwa, dass er seine Frau im Schlaf getötet haben könnte. Im Berufungsverfahren bemühten sich die Verteidiger um eine Haftreduzierung mit Zuerkennung von allgemein mildernden Umständen oder eine Erneuerung des psychiatrischen Gerichtsgutachtens, das Zeeshan für voll zurechnungsfähig erklärt hatte. Alle Anträge wurden abgelehnt, die Kassation erklärte diese Vorgangsweise des OLG nun für rechtens, die Urteilsbegründung wird erst in einigen Monaten vorliegen.

Und so endet das Strafverfahren zu einem brutalen Mord an einer schwangeren Frau, ohne dass die genauen Umstände – und vor allem das Tatmotiv – hätte ermittelt werden können.

Mustafa Zeeshan muss gemäß dem nun bestätigten Urteil 30 Jahre lang (abzüglich der Haftreduzierungen bei guter Führung) hinter Gittern verbringen. Fünf davon hat er bereits in U-Haft hinter sich gebracht, allerdings warten auf ihn nun sechs Monate Isolationshaft bei Tag.

Der Pizzabäcker aus Pakistan war zuletzt im Gefängnis von Montorio Veronese untergebracht. Dort, wo auch Benno Neumair einsaß.

 

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