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Kostenlose Verhütung

Der Landtag befasst sich mit dem Aktiven Altern und der Verteilung von Verhütungsmitteln in Beratungsstellen.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat den Entwurf zum Aktiven Altern einstimmig genehmigt. „Der Vorschlag“, erklärt die Vorsitzende und Erstunterzeichnerin Waltraud Deeg, „ergänzt das 2022 verabschiedete Gesetz, das als strategisches Dokument den demografischen Wandel aus verschiedenen Perspektiven – politische Teilhabe, Inklusion, Arbeitsmarkt und Pflegesystem – adressiert. Gleichzeitig soll die gesetzliche Anerkennung der kommunalen Seniorenbeiräte gestärkt werden.“ Das Gesetz sieht vor, in Gemeinden, die bislang keine Seniorenräte oder -beiräte haben, entsprechende Gremien einzurichten. Eine missverständliche Interpretation hatte zwischenzeitlich für Verwirrung gesorgt: Bereits bestehende Seniorenräte sollten nicht aufgelöst, sondern rechtlich verankert werden.

Ein weiteres Thema war ein Entwurf der Grünen, der eine flächendeckende Verteilung von Verhütungsmitteln in Beratungsstellen vorsieht – für Frauen bis 26 Jahre sogar kostenlos. „Um ungewollte Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten zu vermeiden, braucht es einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln – und zwar kostenfrei, damit wirklich alle jungen Frauen geschützt sind“, betont Brigitte Foppa. Da die Landesregierung die rechtlichen Grundlagen für Beratungsstellen überarbeitet, zog sie ihren Text zurück und wird die Vorschläge stattdessen als Änderungsanträge in das neue Gesetz einbringen. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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