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HGV lobt Landesrätin Mair

Manfred Pinzger und Raffael Mooswalder (Foto: HGV)

Der HGV stellt „mit Genugtuung“ fest, dass die Landesregierung mit einer großen Wohnreform auf den Wohn- und Mietmarkt einwirken will.

Im Rahmen seiner monatlichen Sitzung hat sich der Landesausschuss des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) mit dem Gesetzesentwurf zur „Wohnreform 2025“ befasst. Insbesondere die Möglichkeiten zur Errichtung von Mitarbeiterunterkünften in ehemaligen Beherbergungsbetrieben sowie die Einschränkungen zur Verwirklichung von Streuhotels und der Tätigkeit von Kurzzeitvermietern wurden dabei positiv bewertet. 

Die Wohnreform 2025 soll dringend benötigten Wohnraum bringen und diesen wieder leistbarer machen. „Wir stellen mit Genugtuung fest, dass die Landesregierung nun mit einer großen Wohnreform auf den Wohn- und Mietmarkt einwirken will. Das ist für die Bevölkerung, sowohl für Angestellte als auch für unsere Betriebe zentral, auch weil es darum geht, Arbeitskräfte halten zu können”, so HGV-Präsident Manfred Pinzger. 

Der HGV hatte im vergangenen Jahr eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, wie Wohnraum für Ansässige aber auch für die Unterbringungen von Mitarbeitenden geschaffen werden kann. „Diese Vorschläge wurden aufgegriffen, an einigen Punkten sollte aber noch nachgebessert werden. Das Potenzial alter bestehender Beherbergungsstrukturen zur Nutzung als Wohnraum für Ansässige und Mitarbeitende sollte voll ausgeschöpft werden. Auch bei der Nutzung von bereits aufgelassenen Beherbergungsbetrieben für die Unterbringung von Personen, die in gastgewerblichen Betrieben beschäftigt sind, könnte noch etwas nachgebessert werden. Das wäre auch für die Attraktivität des Gastgewerbes als Arbeitgeber wichtig“, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder. 

Die Zeichen der Zeit hat die Landesregierung auch in Bezug auf die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken erkannt. „Hier wurde und wird nicht nur der einheimischen Bevölkerung Wohnraum entzogen, sondern den Gastbetrieben ist durch die unlautere Konkurrenz auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. In diese Kerbe schlägt auch die Änderung der Bestimmung zu den Streuhotels, welche aus mehreren privaten Wohnungen im historischen Ortskern bestehen. Hier ist vorgesehen, dass diese Beherbergungsart nur mehr in Gemeinden, ohne Wohnungsnot errichtet werden kann. Der Landesausschuss zeigte sich daher erfreut, dass die Vorschläge des HGV diesbezüglich Gehör gefunden haben. 

Die Einschränkung der Kurzzeitvermietung durch die Einführung rechtlicher Vorgaben, welche die traditionellen Privatzimmervermieter schützt, zeugt davon, dass die Landesregierung den Mehrwert des traditionellen Tourismus zu schätzen weiß und diesen auch stärken möchte. „Jede Verschärfung der Rahmenbedingungen hängt aber auch von den durchgeführten Kontrollen ab. Diesbezüglich werden wir als Interessensvertretung der gastgewerblichen Betriebe mit Nachdruck darauf drängen, dass die im Gesetzesvorschlag vorgesehene externe Kontrollstellen möglichst schnell ihre Arbeit aufnehmen“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend. 

 

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