Du befindest dich hier: Home » News » Benko bleibt im Gefängnis

Benko bleibt im Gefängnis

René Benko bleibt für weitere zwei Monate in U-Haft. Das hat am Donnerstag eine Wiener Haftrichterin entschieden.

Seit 23. Jänner dieses Jahres sitzt René Benko hinter Gittern.

Der Milliardenpleitier muss sich seitdem – wie die „Kronen“-Zeitung süffisant-schadenfroh schreibt – „mit Gefängniskost und einer etwa zehn Quadratmeter großen Zelle statt Gourmetmenüs und Protz-Villa begnügen“.

Laut seinen Anwälten verbringt Benko seine Zeit in der Einzelzelle mit stundenlangen Gesprächen mit seinen Anwälten.

Arbeiten darf er in U-Haft nicht.

Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Verlängerung der U-Haft beantragt hatte, musste sich am Donnerstag eine Haftrichterin mit dem Fall Benko befassen.

Die Haftrichterin hat dem Antrag der WKStA stattgegeben, womit die U-Haft faktisch für weitere zwei Monate verlängert wurde.

Gegen diesen Beschluss der Verlängerung der U-Haft können die Verteidiger des Tiroler Ex-Investors nun Beschwerde einlegen.

Dass Benko in nächster Zeit frei kommt, ist allerdings mehr als unwahrscheinlich.

Die Untersuchungshaft muss alle zwei Monate geprüft werden, es ist zu erwarten, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eher zeitnah Anklage erheben wird.

René Benko war wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr in Innsbruck festgenommen worden. Der Signa-Gründer soll „eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen“, wie es von der WKStA hieß.

Auch in anderen Ländern, darunter in Italien, wird gegen den Milliardenpleitier ermittelt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen