Der Skonto
Zwei Bozner, die einen 70-Jährigen um 175.000 Euro und eine Wohnung erleichtert haben sollen, erhalten erhebliche Haftreduzierungen.
Es handelt sich, jedenfalls einem Urteil des Bozner Landesgerichts vom Mai 2024 nach, um einen klassischen Fall von Übervorteilung einer wehrlosen Person.
Der Sachwalter eines damals 70-jährigen Bozners mit psychischer Beeinträchtigung hatte 2017 Strafanzeige erstattet. Der Mann hatte in den Jahren 2015 und 2016 von seinen verstorbenen Eltern ein stattliches Vermögen geerbt, darunter 175.000 Euro und eine Wohnung. Am Ende blieb ihm nichts davon.
Laut Urteil des Einzelrichters Alvise Cappello Dalla Francesca wurden ihm die Vermögensgüter von einem 58-jähriger Bozner und dessen 28-jährigen Neffen mit Beteiligung eines Bozner Bestattungsunternehmers buchstäblich abgeluchst.
Ersterer wurde zu einer Strafe von vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, der Neffe zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft, der Bestatter zu einem Jahr und sechs Monaten. Dem 70-jährigen mutmaßlichen Opfer wurde eine Anzahlung auf den Schadensersatz von 35.000 Euro zugesprochen.
Auch ein Bozner Notar spielte in der Geschichte eine Rolle.
Er wurde zwar nicht strafrechtlich verfolgt, in erster Instanz aber von einem Zivilrichter wegen mangelnder Überprüfung des von ihm beurkundeten Kaufvertrags für die Wohnung zur Zahlung von 150.000 Euro verurteilt. Der Notar focht das Urteil erwartungsgemäß an.
Das taten auch die drei von Richter Cappello Dalla Francesca verurteilten Männer aus Bozen.
Das Oberlandesgericht hat nun die Strafe für den Neffen im Rahmen eines Vergleichs (Verzicht auf die Berufungsgründe) auf drei Jahre Haft herabgesetzt, jene für seinen Onkel auf zwei Jahre und vier Monate nahezu halbiert.
Die Haftstrafe für den Bestatter blieb, wie die Anzahlung zugunsten des Nebenklägers, unverändert. (tom)
Kommentare (2)
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