„Eine Revolution“
Ex-Tourismus-Landesrat Arnold Schuler verteidigt „seinen“ Bettenstopp: Die Maßnahmen würden bald greifen.
TAGESZEITUNG: Herr Schuler, die Stellungnahme der Heimatpfleger (hier geht es zur Meldung) gelesen?
Arnold Schuler: Wie oft soll ich das noch erklären? Scherz beiseite: Wir hatten eine unüberschaubare Situation. Durch den Bettenstopp wollten wir Ordnung in die Zahlen bringen. Das war, glauben Sie mir, ein Paradigmenwechsel. Wir wollten keine Sanierung all’italiana machen, nein, wir wollten, dass die effektiven Betten in jedem Betrieb, also alle Betten, in denen jemand schläft, gemeldet werden. Es war daher klar, dass es kurzfristig zu einem Sprung in der Statistik kommen würde. Aber es ist nicht so, wie der Heimatpflegeverband sagt, dass es mehr Betten geworden sind. Diese Betten waren ja bereits da …
… sie waren nur nicht gemeldet?
Richtig. Von einer wundersamen Bettenvermehrung kann also keine Rede sein. Diese Betten waren regulär. Dazu kommen noch die Betten, für die es erworbene Rechte gab. Es gibt de facto keine neuen Betten, sondern nur nicht gemeldete Betten und Betten, für die es bereits erworbene Rechte gab.
Und das waren viele Betten?
Es ist eine Tatsache, dass in den Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes noch massiv Zonen ausgewiesen wurden. Das hat enorme Ausmaße angenommen, daher habe ich auch gesagt: Wir stellen jetzt auf Null, weil wir sonst den Überblick verlieren. Dass es in der Übergangszeit zu einer Explosion der Zahlen kommt, war klar, viele Betten waren nicht gemeldet, und tausende Betten waren bereits in der Pipeline, weil genehmigt.
Die Bettenobergrenze ist zu spät gekommen?
Ja, aber jetzt werden wir zumindest morgen oder übermorgen eine fixe Zahl haben, wobei ich es jetzt noch nicht wage, eine Zahl zu nennen. Auch die Kontrollen werden künftig viel leichter vonstatten gehen, weil Kreuzkontrollen möglich werden, sprich: die Ortstaxenmeldung mit den gemeldeten Betten abgleichen.
Sie stehen also nach wie vor zu „Ihrem“ Bettenstopp?
Das, was wir gemacht haben, war eine Revolution, die aber – und das hatten wir stets gesagt – nicht von heute auf morgen greifen kann. Das, was jetzt ohne Bettenobergrenze möglich wäre, wird auf alle Fälle nach der Übergangszeit deutlich nach unten korrigiert. Zudem ist nun, mit wenigen Ausnahmen, eine Bettenentwicklung nur mehr innerhalb der Bettenobergrenze möglich. In Bezug auf die Obergrenze gilt: Die ordnungsgemäß belegten Betten im Jahr 2019 plus die bereits erworbenen Rechte, diese wurden auf vier Jahre begrenzt. Erst nachher wird man einen genauen Überblick über die Anzahl der Betten haben und ein effizientes Kontrollsystem aufbauen können.
Interview: Artur Oberhofer
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