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Hausfrauen, Bauern & Künstler

Der Regionalrat hat am Mittwoch das Gesetz zur Erhöhung der Zusatzrente für Künstlerinnen und Künstler verabschiedet.

Mit dem bestehenden Gesetz haben Künstler die Möglichkeit, über die Einzahlung von mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einen Beitrag von 500 € von der Region als Zusatzrenteneinzahlung zu beziehe.

Die Summe des Maximalbeitrages soll nun mit dem neuen Gesetz auf 1.000 € angehoben werden, wobei der Mindestbeitrag bei 500 € liegt.

Die Beitragshöhe orientiert sich nach der erfolgten Einzahlung des Beitragsansuchenden in den jeweiligen Zusatzrentenfonds und startet bei einer Einzahlung von minimal 500 €. Die Summe des Beitrages beträgt bei einer Einzahlung zwischen 500 € und 1.000 € gleich viel, wie der eingezahlte Betrag des Beitragsansuchenden.

Bei einer Einzahlung über 1.000 € beläuft sich der Beitrag gleichbleibend auf 1.000 €.

Ohne feste Arbeitgeber müssen Künstler selbst für ihre Rentenbeiträge aufkommen, was aufgrund unregelmäßiger Einkommen schwierig ist. Dies führt zu finanziellen Problemen im Alter, erklärte Zeno Oberkofler (Grüne).

Die Region habe mit der Künstlerrente dem entgegenwirken wollen, es sei aber noch nicht ausreichend. Daher strebe man nun eine Erhöhung ein.

Philipp Achammer (SVP) erinnerte daran, dass das Gesetz mitten in der Covid-Zeit genehmigt wurde, als die Künstler nicht auftreten konnten. Die Vorsorge sei eine ureigene Aufgabe des Staates, auch in Deutschland, Österreich oder Frankreich gebe es solche Maßnahmen. Künstler lebten buchstäblich von der Hand in den Mund, ihre Gagen seien in den letzten Jahren ziemlich gleichgeblieben. Damit reiche der bestehende Ansatz nicht mehr.

Es sei im Grunde ein Beitrag zur Kulturförderung, auch das rechtfertige den Unterschied zu anderen Freiberuflern, die ohne Unterstützung auskommen müssten. Um Missbrauch zu vermeiden, legt das Gesetz Kriterien dafür fest, wer unter die Kategorie Künstler falle. Parallel zum gegenständlichen Gesetzentwurf wolle man auch die Einkommensgrenze erhöhen.

Lucia Coppola (Grüne) unterstrich den Wert der Kulturschaffenden für die Gesellschaft. Die meisten von ihnen würden wenig verdienen. Sie kritisierte, dass das Trentino wenig zur Umsetzung der Maßnahme tue.

Alex Ploner (Team K) kritisierte dies ebenfalls.

Die Maßnahme sei ein sehr kleiner Schritt. Wie die Bergbauern seien auch die Künstler zu unterstützen, die Gesellschaft brauche beide. Italien sei das Land der Künstler und Künstlerinnen, lasse sie aber bei der Altersvorsorge allein.

Viele große Künstler seien in Armut gestorben, bemerkte Michela Calzà (PD). Sie forderte die Trentiner Landesregierung auf, schnellstens für die Umsetzung des Gesetzes zu sorgen.

Francesca Gerosa (Fratelli d’Italia) erklärte, dass man bereits begonnen habe, das Künstlerverzeichnis anzulegen. Man müsse die verschiedenen Kunstarten definieren. Jedenfalls werde man die Hürden bald überwinden.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstützte das Anliegen, kritisierte aber, dass man unterschiedliche Maßstäbe ansetze, und nannte in diesem Rahmen die Hausfrauenrente. Viele Hausfrauen stünden ohne Altersvorsorge da.

Auch Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) sah hier eine ungleiche Behandlung. Er schätze die Arbeit der Kulturschaffenden. Die meisten würden dies aus Freude machen und nebenher ein schönes Zugeld verdienen. Aber es sei nicht gerecht, wenn man nur für sie das nötige Geld finde und z.B. für die Bergbauern nicht.

Assessor Carlo Daldoss sah die Kunstschaffenden als besondere Arbeiter. Wenn es nur um Arbeit und Lohn gehe, bräuchte man nicht darüber reden, aber hier sei auch Passion im Spiel. Für die Künstlerrente müsse man werben, und die Region werde das ihre tun. Für die Zusatzvorsorge der Bauern gebe es bereits einen Beitrag.
Kunst sei Arbeit, die von der Gesellschaft honoriert werden müsse, erklärte Zeno Oberkofler. Das Gesetz sei ein kleiner, aber guter Schritt. Er warnte davor, Kategorien gegeneinander auszuspielen.

Mit einem  Tagesordnungsantrag forderten Alex Ploner und Maria Elisabeth Rieder, zu prüfen, ob die Künstlerrente auch auf die freiberuflichen Publizisten ausgedehnt werden könnte.
Ass. Daldoss gab auch zu diesem Antrag ein negatives Gutachten ab. Publizisten würden nicht unter die Kategorie der Künstler fallen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 54 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.

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