Früher ans Geld
Das Land startet 2025 ein Pilotprojekt zur Vorstreckung von Abfertigungen. Ziel ist es, die Wartezeiten für Renteneinsteiger zu verkürzen.
Wer in Südtirol in Rente geht, muss häufig lange auf die Auszahlung seiner Abfertigung warten. Doch das soll sich bald ändern: Für heuer plant das Land ein Pilotprojekt, das diese Wartezeiten reduzieren soll. Im Landtag erkundigte sich Maria Elisabeth Rieder in der Aktuellen Fragestunde nach dem Stand der Vorbereitungen.
Die Landesregierung will die genauen Umsetzungsvorgaben und Zeitpläne in einem Beschluss festlegen, sobald die laufende Machbarkeitsanalyse abgeschlossen ist. Wie Landesrätin Magdalena Amhof in ihrer Antwort mitteilt, arbeiten die zuständigen Abteilungen aktuell an den Zugangskriterien, wobei auch Erfahrungen aus benachbarten Provinzen berücksichtigt werden sollen.
Besonders Augenmerk legt die Landesrätin auf Sonderregelungen, wie etwa Frühpensionierungen, die derzeit noch konkretisiert werden. Parallel dazu wird die Berechtigung zur Vorstreckung der Abfertigung umfassend evaluiert.
Mit dem Pilotprojekt will das Land eine effizientere Abwicklung der Abfertigungszahlungen ermöglichen und die finanzielle Planungssicherheit für die betroffenen ArbeitnehmerInnen erhöhen. Nach der ersten Testphase sollen die Ergebnisse sorgfältig analysiert und gegebenenfalls in eine dauerhafte Regelung überführt werden.
„Die Abfertigungsvorstreckung ist ein Modell, das bereits in anderen Regionen Italiens erfolgreich umgesetzt wurde“, sagt Amhof. Dabei sollen Rentnerinnen und Rentner einen Teil ihrer Abfertigung schon vorab erhalten, noch bevor der Arbeitgeber die vollständige Zahlung leisten kann. Dies soll finanzielle Engpässe vermeiden und insbesondere bei langen Wartezeiten eine Entlastung bieten. „Wir wollen verhindern, dass Menschen nach Jahrzehnten im Berufsleben monatelang auf ihr Geld warten“, so Amhof.
Die laufende Machbarkeitsanalyse berücksichtigt die nötige Personalaufstockung und die Digitalisierung der Abläufe. Zudem wird geprüft, wie sich die Vorstreckung auf den Landeshaushalt auswirken könnte und welche rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich sind, um das Projekt erfolgreich umzusetzen.
Ein weiterer zentraler Punkt sind die Zugangskriterien. Vorrangig sollen ArbeitnehmerInnen profitieren, die in den nächsten Jahren in Rente gehen und deren Arbeitgeber Schwierigkeiten mit der fristgerechten Auszahlung haben könnten. Außerdem wird diskutiert, ob eine Einkommensgrenze eingeführt werden soll, um gezielt Menschen mit niedrigerem Einkommen zu unterstützen.
Ab Frühjahr soll eine Informationskampagne starten, um potenzielle AntragstellerInnen sowie ArbeitgeberInnen über die neuen Möglichkeiten zu informieren. Ziel ist es, das Projekt langfristig in den gesetzlichen Rahmen des Landes zu integrieren. (mat)
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