„Endlich Klarheit schaffen“
Die Verhandlungen über eine Lösung für das Landeseinkaufszentrum Twenty mit Einbeziehung des Landes dürften sich schwierig gestalten, bei der Eigentümergesellschaft hofft man auf ein baldiges Ergebnis.
von Thomas Vikoler
Was sich als juristisches Problem präsentiert, ist eigentlich ein politisches. Die Landesregierung war es, die in den 2000er Jahren einen Wettbewerb für 20.000 Quadratmeter Detailhandelsfläche in Bozen, das sogenannte Landeseinkaufszentrum, ausgeschrieben hat. Daraus ging die Podini Holding mit ihrem Angebot, das bestehende Einkaufszentrum Twenty in der Galileistraße zu erweitern hervor.
Dass der Staatsrat den Wettbewerb nachträglich für rechtswidrig erklärt hat, dafür kann die Wettbewerbssiegerin genau genommen nichts. Würde die Hälfte des Twenty bei einer Bestätigung des Urteils im laufenden Kassationsverfahren geschlossen werden müssen, hätte die Podini AG gute Gründe, das Land auf millionenschweren Schadensersatz zu verklagen.
Wie gestern berichtet, ist die für Dienstag angesetzte Verhandlung vor der Kassation auf Antrag der Streitparteien Podini Holding, der Betreibergesellschaft Twentyone GmbH und der Klägerin Aspiag Service auf einen unbestimmten Termin vertagt worden.
Begründung: Laufende Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich.
„Wir sind in Kontakt“, erklärte Aspiag-Geschäftsführer Robert Hillebrand. „Es ist Zeit, endlich Klarheit zu schaffen“, sagt Giovanni Podini, Geschäftsführer der Twenty-Eigentümergesellschaft, zur TAGESZEITUNG. Er hatte in der Vergangenheit wiederholt auf die Gefahr des Verlusts von 500 Arbeitsplätzen in rund hundert Geschäften im Landeseinkaufszentrum hingewiesen.
Worum es in den vermeintlich begonnen außergerichtlichen Verhandlungen geht, will keiner der Beteiligten sagen. Offensichtlich braucht es eine politisch-juristische Lösung, um das Twenty-bis zu retten. Und hier ist die Landesverwaltung bzw. die Gemeinde Bozen am Zug. Es drohen, wie gesagt, Schadensersatzforderungen. Für rechtswidrig erklärt wurde vom Staatsrat nicht nur der Wettbewerb, sondern auch die Baukonzession samt Variante.
Aspiag-Anwalt Christof Baumgartner verweist jedenfalls auf den Antrag des Generalstaatsanwalts am Kassationsgerichtshof, der eine Bestätigung des Urteils des Staatsrates vom Oktober 2022 fordert. Eine Trumpfkarte von Aspiag bei Verhandlungen – verbunden mit der Drohung, sich um einen neuen Verhandlungstermin vor der Kassation zu bemühen.
Worin könnte ein außergerichtlicher Vergleich bestehen? Etwa, indem das Land die rechtliche Möglichkeit für Aspiag schafft, in der Gewerbezone Bozen Süd Flächen für Detailhandel zu erhalten. Oder es gibt ein sonstiges rechtliches Entgegenkommen für die Interessen des Lebensmittelriesen, der den Schwerpunkt seines Italiengeschäfts von Bozen nach Padua verlagert hat und in der Buozzistraße ein riesiges Areal besitzt.
Keine einfache Aufgabe für die Politik.
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