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Der abgetrennte Arm

Die Pilatus-Maschine (Foto aus dem ANSV-Bericht)

Im April 2022 wurde einem Mitarbeiter des Bozner Airports von einem Propeller der Arm abgetrennt. Nun landet der Fall vor Gericht. 

von Thomas Vikoler

Am 19. April 2022 gegen 16.00 Uhr spielte sich am Bozner Flughafen eine Szene wie aus dem Splatter-Film ab:

Ein 29-jähriger Mitarbeiter des Airports taumelte blutüberströmt ins Flughafengebäude. Ihm fehlte ein Arm, den er nach dem Anbringen des Bremsklotzes für eine soeben gelandete Maschine verloren hatte.

Der Angestellte war mit dem linken Oberarm in den Propeller eines aus Graz angeflogene Pilatus-Fliegers geraten, er wurde ihm buchstäblich weggerissen. 

Nun hat die Staatsanwaltschaft Bozen zu diesem Fall von schwerer Körperverletzung, die laut Gesetz von Amts wegen verfolgt wird, Anklage gegen zwei Personen erhoben. Eine ist Flughafen-Direktor Mikro Kopfsguter, der zweite ein Angestellter der Flughafen-Gesellschaft, der den Mitarbeiter ausbildete. 

Dieser hatte seinen Dienst am Airport gerade 20 Tage vor dem schweren Arbeitsunfall angetreten. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft sind bei diesem Sicherheitsauflagen verletzt worden, der Angestellte hätte nach so kurzer Zeit nicht allein aufs Flugfeld geschickt werden dürfen, er war bis dahin nie bei der Landung eines einmotorigen Flugzeugs im Einsatz.  

Zu einem gegenteiligen Ergebnis kam kurioserweise die Flughafen-Sicherheitsbehörde ANSV, die als Ursache des Unfalls menschliches Versagen (seitens des Mitarbeiters, der von der Sonne geblendet worden war) ansieht. 

Im Strafverfahren müssen sich die beiden Beschuldigten entscheiden, ob sie ein verkürztes Verfahren beantragen. Der Mitarbeiter, der sich als Nebenkläger eingelassen hat, ist übrigens weiterhin Angestellter der Flughafen-Gesellschaft. In anderer Funktion.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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