Insekten in den Mensen
Im Südtiroler Landtag ging es in dieser Woche auch um dem Verzehr von Insekten in Kindergärten und Schulen.
Es waren Andreas Colli und Jürgen Wirth Anderlan, die – als sie sich noch grün waren – den Beschlussantrag Nr. 81/24 /Information zur Insektennahrung und Verzicht der Verabreichung von Insekten- und deren Derivaten in Südtirols Gemeinden, Kindergärten, Kitas und Schulen eingebracht haben.
In dem Antrag hieß es:
Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. diese Wissenslücke in der Südtiroler Bevölkerung durch entsprechende Informationen mittels einer Informationskampagne zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken und mögliche Schädigungen, die durch den Verzehr von Insekten oder Bestandteilen von Insekten entstehen können, zu schließen; 2. den Gemeinden, Kindergärten, Kitas und Schulen auf geeignetem Wege zu empfehlen, bei der Ernährung von Kindern und Schülern, auf Produkte und Lebensmittel, welche Insekten und/oder deren Derivate enthalten, zu verzichten.
Der Beschlussantrag forderte, dass in Südtirols Gemeinden, Kindergärten, Kitas und Schulen auf den Einsatz von Insekten und deren Derivaten in Lebensmitteln verzichtet wird.
Hintergrund ist die EU-Verordnung 2023/5, die das Inverkehrbringen von teilweise entfettetem Pulver aus Hausgrillen als neuartiges Lebensmittel erlaubt.
Andreas Colli (Wir Bürger) verwies im Plenum auf das allergene Potential und die möglichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Menschen mit Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben.
Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Hygienevorschriften bei der Zucht und der Qualität der Produktion, die oft außerhalb Europas stattfindet. Der Antrag fordert eine Informationskampagne zur Aufklärung der Bevölkerung über diese Risiken und empfiehlt, in öffentlichen Einrichtungen auf solche Lebensmittel zu verzichten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah den Kernpunkt im Recht der Konsumenten, zu wissen, was in den gekauften Lebensmitteln drin ist. Das müsse aber für alle Lebensmittel gelten. Insektennahrung werde kommen, das sei auch eine Frage des Preises. In den Schulmensen sollten sie jedenfalls nicht aufgetischt werden.
Franz Ploner (Team K) sagte, er habe nachgeforscht und festgestellt, dass Punkt (2) nicht ganz richtig sei.
Die deutsche Verbraucherschutzorganisation sagte, dass es Vor- und Nachteile gibt, und zu den Vorteilen gehören der Vitamin- und Omega-3-Gehalt sowie die Umweltfreundlichkeit im Vergleich zu großen Tieren. Ein Viertel der Weltbevölkerung isst bereits Insekten. In Deutschland gibt es dafür genaue Vorschriften, einschließlich Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene und zur Kontrolle der Tierhaltung; Insekten werden durch Hitze getötet, wodurch die schädlichen Teile verloren gehen, aber es gibt Risiken, einschließlich des Risikos einer Allergie. er würde für (1) stimmen, nicht für (2).
Brigitte Foppa (Grüne) unterstützte die Kennzeichnungspflicht. Die Diskussion sei aber heuchlerisch. Man tue, als ob die Menschen hier verführt oder hingehalten würden. Schwermetalle etwa finde man auch in anderen Nahrungsmitteln. Die Tierhaltung sei eine andere Frage, da müsse man aber auch über den Speck und anderes reden. Insektenmehl sei unglaublich teuer, ein Kindergarten werde sich das nicht leisten können. Die Grünen würden nicht für den Antrag stimmen.
Die Kontrollbehörden der EU kämen ihrer Aufgabe derzeit nicht nach, erklärte Renate Holzeisen (Vita), daher sei die Information umso wichtiger. Nahrungsmittel mit Bestandteilen, die nicht dem traditionellen Geschmack entsprächen, seien mit Vorsicht zu handhaben. Die Eltern müssten entscheiden, ob so etwas in den Kindergarten komme.
Sandro Repetto (PD) zitierte die einschlägige EU-Richtlinie und sah die Gefahr, dass die Prozenten solcher Lebensmittel, wenn sie zugelassen seien, auf Schadenersatz klagen könnten, wenn das Land Maßnahmen dagegen trifft.
LR Hubert Messner verwies auf die Dekrete des Landwirtschaftsministeriums, die auf EU-Vorgaben beruhten. In diesen Verordnungen würden Lebensmittel von bestimmten Insekten als neuartige Lebensmittel definiert, die als sicher einzustufen seien. Sie dürften also verwendet werden. Es gebe ein Allergierisiko wie etwa auch bei Krebsen oder Hausmilben. Die Mensen seien Betriebe und könnten selbst entscheiden, was sie einkaufen. Es sei rechtlich unbegründet und kaum durchführbar, den Einsatz von Lebensmitteln zu verbieten, weil sie Allergien auslösen könnten.
Für die Zucht und die Produktion gebe es keine Regeln, das wisse er mit absoluter Sicherheit, erwiderte Andreas Colli. Er verlange kein Verbot, sondern eine Information. An die Mensen von Kindergärten und Schulen sollte man eine Empfehlung richten. Auch die EU sage, dass diese Lebensmittel noch nicht ausreichend erforscht seien.
Der Antrag wurde mit 6 Ja, 17 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Kommentare (9)
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