Du befindest dich hier: Home » Chronik » Todesursache Koks

Todesursache Koks

Foto: Carabinieri-Gewerkschaft

Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens zum Tod des Bauarbeiters Carlo Lattanzio nach einem Taser-Einsatz der Carabinieri beantragt.  

von Thomas Vikoler

Der 42-jährige Carlo Lattanzio starb nicht wegen des Taser-Einsatzes, sondern wegen eines exzessiven Kokainkonsums an einem Herz- und Kreislaufstillstand.

Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Bozen in einer langen Ermittlung zum Tod des apulischen Bauarbeiters Carlo Lattanzio in Gossensaß.

Der Mann, der die Carabinieri verständigt hatte, wohnte in einem Ex-Hotel im Zentrum des Dorfes.  

Der Mann redete wirres Zeug und meinte, dass Unbekannte in seine Wohnung eindringen wollten.

Schließlich sprang der Mann aus einer Höhe von etwa zweieinhalb Metern durch ein Fenster ins Freie. Obwohl er hart aufschlug, stand der Mann auf und ging auf die Carabinieri-Beamten los. Eine von ihnen setzte darauf einen Elektroschocker (Taser) ein

Diese verteidigten sich mit einem Elektroschocker und konnten den Mann außer Gefecht setzen. Kurz darauf wurde dem Mann unwohl, sein Gesundheitszustand verschlechterte sich abrupt, ein Notarzt wurde gerufen. Dessen Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos, Lattanzio verstarb.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen ein zum Tatverdacht nach Strafrechtsartikel 586 (Todesfolge im Zusammenhang mit einer anderen Straftat) gegen Unbekannt ein.

Bei der Aufklärung des Falles hatten vor allem die Gerichtsmediziner das Wort. Sie kamen aufgrund toxologischer Analysen zum Schluss, dass die Kokainkonzentration im Körper des Toten ausgesprochen hoch war – zum Todeszeitpunkt noch höher.

„Die Kokainintoxikation reichte aus, um den Tod zu verursachen, während eine mögliche mitursächliche Rolle des Tasers eine höchst unwahrscheinliche Hypothese bleibt“, schreibt die Staatsanwaltschaft Bozen in einer Presseaussendung zur nun beantragten Einstellung des Verfahrens zum Ableben des Bauarbeiters.

Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise für einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Tasers und dem Auftreten von Herzrhythmusstörungen. Die elektrische Ladung, die notwendig ist, um ein Kammerflimmern auszulösen, sei 200 Mal höher als die, die von Elektroschockern, wie sie die Carabinieri verwenden, ausgeht, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Sie kam im Zuge der Ermittlung auch zum Schluss, dass der Einsatz des Tasers durch den Carabinieri (der, wie erwähnt, nicht unter Ermittlung stand) wegen der Gefahrensituation gerechtfertigt war.

Die Angehörigen des Verstorbenen dürften nun dennoch Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft einlegen. Es wird deshalb zu einer Verhandlung vor dem Voruntersuchungsrichter kommt, der entscheiden muss, ob der Fall definitiv ins Archiv wandert oder neu aufgerollt werden muss.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (0)

Klicke auf den Button um die Kommentare anzuzeigen.

Kommentare anzeigen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen