Höherer Wert?
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof muss bis März entscheiden, ob sie Anklage gegen zwei Landesbeamte erheben wird.
Bleibt die Verantwortung für die skandalträchtige Abtretung von Flächen für den Neubau der Santnerpass-Hütte am Ende an zwei Landesbeamten hängen?
Im vergangenen Sommer hatte die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof ihnen eine Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt.
Darin wird beanstandet, dass der Wert der 900 Quadratmeter, welche das Land an einen Privaten für den Bau der Hütte abtrat, weit höher gewesen sei als der Verkaufspreis von 27.450 Euro.
Ein Gutachter kam im Auftrag der Staatsanwaltschaft auf einen Wert von 640.000 Euro.
Entsprechend hält die Ermittlungsbehörde den beiden Beamten einen Schaden von gut 600.000 Euro vor. Das Gutachten ging auch an die Staatsanwaltschaft am Landesgericht, die gegen Mitglieder der Landesregierung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Falscherklärung ermittelte.
Die Beamten haben inzwischen über Schriftsätze ihrer Anwälte Stellung zur Vorhaltung genommen, bis Mitte März muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage gegen sie erhebt oder das Schadensersatzverfahren eingestellt.
Einer der beiden Beamten hat das Schätzgutachten für die 27.450 Euro erstellt, welche das Land für die Abtretung vom Käufer erhielt.
LESEN SIE AM DONNERSTAG IN DER PRINT-AUSGABE:
Warum die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen die Mitglieder der Landesregierung wegen des Verkaufs von 900 Quadratmetern für den Bau der privaten Santnerpass-Hütte beantragt.
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