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Warum erst jetzt?

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Die Chemikalie BPA wird in Lebensmittelverpackungen verboten. Der Ernährungsexpertin Silke Raffeiner erklärt, warum Bisphenol aus dem Verkehr gezogen wird.

Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird in der Kunststoffindustrie für die Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen verwendet. Aus Polycarbonaten bestehen üblicherweise Wasserspender, Vorratsdosen, Trinkflaschen und Mehrweg-Getränkeflaschen. Epoxidharze dienen als Innenbeschichtung u.a. in Getränke- und Konservendosen.

Schon länger ist bekannt, dass geringe Mengen an Bisphenol A aus Kunststoffverpackungen oder -beschichtungen in Lebensmittel und Getränke übergehen können.

Weil BPA zu den so genannten endokrinen Disruptoren zählt – Substanzen, die den menschlichen Hormonhaushalt beeinflussen –, darf es in der EU seit 2011 nicht mehr für die Herstellung von Babyfläschchen verwendet werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Bisphenol A 2023 neu bewertet: aufgrund der aufgenommenen Konzentrationen stelle BPA für Verbraucher und Verbraucherinnen aller Altersgruppen ein Gesundheitsrisiko dar.

Es könne sich schädlich auf das Immunsystem und das hormonelle Gleichgewicht auswirken sowie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Die EFSA senkte die duldbare tägliche Aufnahmemenge für BPA um den Faktor 20.000 ab und forderte die EU-Kommission zu weiteren Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung auf.

Vor diesem Hintergrund beschloss die EU-Kommission ein weitgehendes Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen. Die entsprechende Verordnung trat am 20. Januar 2025 in Kraft.

„Bisphenol A und seine Salze dürfen in Lebensmittelkontaktmaterialien nicht mehr verwendet werden“, berichtet Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Lebensmittelkontaktmaterialien, die mit BPA hergestellt wurden, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Auch darf BPA aus der Verpackung in Lebensmitteln nicht mehr nachweisbar sein.“ Für die meisten Materialien gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten (bis Juli 2026), für bestimmte Materialien, etwa Fisch-, Obst- und Gemüsedosen, von 36 Monaten (bis Januar 2028).

Die Unternehmen müssen ihre Produktion nun relativ rasch auf neue, BPA-freie Materialien umstellen. Als mögliche Alternativen werden Polymere aus Zellulose oder pflanzlichen Ausgangsstoffen, als unbedenklich geltende Kunststoffe sowie Mehrweg-Lösungen aus Glas oder Edelstahl genannt.

Verbraucherschutzorganisationen sehen das Verbot von Bisphenol A mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Einerseits begrüßen sie das schon lange geforderte Verbot, andererseits üben sie Kritik daran, dass dieses Verbot erst jetzt komme. Verbraucher und Verbraucherinnen seien dadurch über Jahre hinweg unnötig gefährdet worden.

 

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