Das Deeg-Gesetz
Die ehemalige Soziallandesrätin Waltraud Deeg möchte – gemeinsam mit ihrer Nachfolgerin Rosmarie Pamer – das aktive Altern fördern.
Das Tagblatt „Dolomiten“ hatte der Regierung von Arno Kompatscher vorgeworfen, zu wenig Gesetze zu erlassen. Daraufhin entgegnete der Landeshauptmann, dass gutes Regieren nicht zwangsläufig die ständige Produktion neuer Gesetze erfordere. Im ersten Jahr im Amt hat das Kabinett in 52 Sitzungen 1.263 Beschlüsse gefasst – eine beachtliche Verwaltungsbilanz. Echte Reformen, die das tägliche Leben der SüdtirolerInnen nachhaltig im positiven Sinn verbessern, ließen jedoch auf sich warten. Wenn die elf Landesräte weniger gesetzgeberisch tätig sind, müssen die wenigen verbleibenden Hinterbänkler umso mehr Verantwortung übernehmen.
Waltraud Deeg, die ehemalige Soziallandesrätin, hat einen Gesetzentwurf zum aktiven Altern vorgelegt – offenbar in Absprache mit ihrer Nachfolgerin Rosmarie Pamer, die den Entwurf mitunterzeichnet hat. Ziel ist es, die Lebensqualität der SeniorInnen durch gesellschaftliche Teilhabe, Kultur und Bildung zu fördern. Seit drei Jahren sind die Gemeinden, die über keinen Seniorenbeirat oder Seniorengemeinderat verfügen, verpflichtet, einen Seniorenbeirat einzurichten. Für die Seniorenbeiräte wird von der Landesregierung, in Absprache mit dem Rat der Gemeinden, eine Mustergeschäftsordnung erstellt. Für die Seniorengemeinderäte regelt der jeweilige Gemeinderat die Wahl und die Arbeitsweise.
„Die Änderung des bestehenden Gesetzes ist notwendig, da die aktuelle Interpretation dazu führen würde, dass bestehende Seniorengemeinderäte abgeschafft und durch Seniorenbeiräte ersetzt werden. Das macht keinen Sinn“, erklärt Deeg. Darüber hinaus soll den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Arbeitsweise der Seniorengemeinderäte und Seniorenbeiräte an die lokalen Bedürfnisse anzupassen. (mat)
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