Der abgeschmetterte Rekurs
Die Kronplatz Touristik GmbH scheitert vor dem Verwaltungsgericht mit einem Rekurs gegen ein Fahrverbot vor dem Hotel Post in Bruneck.
Ein kleiner Hotelier hätte wohl aus finanziellen Gründen darauf verzichtet, gegen das Fahrverbot der Gemeinde Bruneck zu klagen. Doch das zentral gelegene Hotel Post gehört der Kronplatz Touristik GmbH, eine Tochtergesellschaft der mächtigen Kronplatz AG.
Anfang 2024 hatte die Gemeinde für die Europastraße – im Abschnitt zwischen Schweigkoflerstraße und Graben – ein Verkehrsverbot erlassen. Es betraf den Check-in-Bereich des Hotels Post und wurde deshalb von der Eigentümergesellschaft vor dem Verwaltungsgericht angefochten.
Die Gemeinde hatte fünf Fahrgenehmigungen für den Abschnitt erteilt und die Durchfahrt für Taxis erlaubt.
Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs gegen das Fahrverbot nun umfassend abgewiesen und Spesenteilung verfügt.
Begründet wird das Urteil u.a. mit einer Bestimmung aus dem Jahre 1990, wonach Verwaltungen Planungsmaßnahmen wie die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone nicht begründen müssen.
Und: Derartige Anordnungen seien von ihrer Natur her ohnehin mit einer Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen verbunden. (tom)
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