Kein Schadenersatz
Die vom Meraner Bürgermeister Dario Dal Medico 2022 verfügte Schließung der „No vax“-Pizzeria Beatrice war laut Staatsrat rechtens.
von Karin Gamper
Aus dem Alltag ist die Corona-Pandemie verschwunden. Nicht so aus den Gerichtssälen, wo sich Richter und Anwälte immer noch mit den juristischen Aspekten der damaligen Covid-Maßnahmen beschäftigen.
Wie im Fall der Meraner Pizzeria „Beatrice“, welche 2022 als „No Vax“-Lokal in die lokalen und nationalen Schlagzeilen geriet. Der familiengeführte Betrieb hielt sich weder an die Maskenpflicht, noch überprüfte er den erforderlichen „Green Pass“, noch stellte er sicher, dass sich nur die zugelassene Gästezahl im Innern der Pizzeria aufhielt. Der TV-Sender „La 7“ entsandte ein Team in die Kurstadt und filmte mit versteckter Kamera. Die Aufregung in der damals aufgeheizten Stimmung war groß.
Es folgten mehrere Schließungsverfügungen auf Zeit seitens von Land und Gemeinde, welche die Lokalbetreiber umschifften, indem sie dagegen Rekurs beim Verwaltungsgericht Bozen einreichten. Dieser wurde bereits 2023 abgewiesen, es folgte der Gang vor die nächste Instanz: den Staatsrat in Rom.
Seit wenigen Tagen liegt auch dieses Urteil vor und auch der Staatsrat hat den Rekurs der Lokalbetreiber abgewiesen. Sie müssen der Gemeinde Meran des Weiteren 6.000 Euro an Gerichtsspesen bezahlen. Aus dem Urteil ergibt sich auch, dass der geforderte Schadenersatz seitens der Pizzeria-Inhaber für die entstandenen Ausfälle hinfällig ist und nicht gewährt wird.
Der Staatsrat hat – so ist es aus dem Urteil ersichtlich – nicht wie von den Rekursstellern beantragt eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Covid-Maßnahmen vorgenommen. Ebenso wurde auch nicht wie von den Rekursstellern gefordert die wissenschaftliche Wirksamkeit der eingesetzten Corona-Mittel, z.B. der Masken, analysiert. Laut Urteil sei dies im konkreten Fall nicht notwendig gewesen, da die Schließungsverfügung von Bürgermeister Dario Dal Medico sich nicht ausschließlich auf die Verletzung der Covid-Bestimmungen bezogen habe, sondern generell auf das Verhalten der Betreiberfamilie. Gegenüber den Polizeikräften, die 2022 mehrmals zur Kontrolle in der Pizzeria vorstellig wurden, hätten sich die Familienmitglieder laut Protokollen nämlich überaus abweisend verhalten. In einem Fall sei laut Einsatzprotokoll auch versucht worden, die Inspektoren auszusperren. Der Bürgermeister habe deshalb zu Recht die Schließungsverfügung zwecks Wahrung der öffentlichen Sicherheit erlassen, zumal die Pizzeria ein Treffpunkt von Corona-Kritikern geworden sei. Kurzum: Selbst wenn die Maskenpflicht verfassungswidrig gewesen wäre, hätte dies laut Staatsrat im Fall Beatrice keine Auswirkungen, da Dal Medico die Schließung großteils nicht wegen der missachteten Covid-Bestimmungen, sondern aus anderen Gründen verordnet habe.
Die 2022 vom Land gegenüber der Pizzeria erlassene Schließungsverfügung wurde vom Staatsrat ausgeklammert, weil die entsprechende Zustellung des Aktes 2022 formal nicht korrekt durchgeführt wurde und die Einlassung des Landes in das Streitverfahren damit auch nicht zulässig war.
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