Die Entlasteten
Die Schadensersatzverfahren am Rechnungshof zu den Masken-Ankäufen des Sanitätsbetriebs gegen Pier Paolo Bertoli, Marianne Siller und Renato Martinolli wurden eingestellt, gegen vier Personen aus der Covid-Task-Force wird weiter ermittelt.
von Thomas Vikoler
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hat zu den von Oberalp vermittelten Lieferungen von Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie im Jahre 2020 Ermittlungen aufgenommen. Abgeschlossen sind sie bis heute nicht, auch wenn nun eine wichtige Vorentscheidung gefallen ist.
Die leitende Staatsanwältin Alessia Di Gregorio hat Anfang Jänner drei Personen entlastet, indem sie das Schadensersatzverfahren gegen sie formell einstellte. Es handelt sich um Pierpaolo Bertoli, dem zeitweiligen geschäftsführenden Sanitätsdirektor, Pflegedirektorin Marianne Siller und den Verfahrensverantwortlichen Renato Martinolli.
Ersteren beiden war in der Vorladung zur Stellungnahme vom Dezember 2023 vorgehalten worden, Zertifizierungsunterlagen für die Schutzausrüstung von der Universitätsklink Innsbruck positiv beurteilt zu haben. Martinolli soll hingegen durch eine Bestätigung der nachträglichen Änderung der Vertragsbedingungen zum Schaden beigetragen haben.
Doch die Betroffenen wussten sich zu verteidigen. Christoph Senoner, der Anwalt von Pflegedirektorin Marianne Siller brachte im März vergangenen Jahres eine umfangreiche Stellungnahme zur Position seiner Mandantin ein, mit der er Di Gregorio überzeugte. Es bestünden keine ausreichenden Anhaltspunkte, um eine Anklage gegen Siller zu rechtfertigen, heißt es nun im Archivierungsdekret.
Ähnlich steht es in jenen zur Position Bertolis und Matinollis.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Schadenssumme auf nicht weniger als 6.709.053,23 taxiert. In der Vorhaltung vom Dezember 2023 war von einer gesamtschuldnerischen Verantwortung von allen sieben Beschuldigten die Rede. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung hätte also jeder von ihnen eine knappe Million Euro zahlen müssen.
Der vermeintliche Schaden „lastet“ infolge der drei Archivierungen nun auf die im Verfahren verbliebenen Akteure aus der Covid-Task-Force: Verwaltungsdirektor Enrico Wegher, Task-Force-Leiter Marc Kaufmann, sein Vize Patrick Franzoni und der damalige Sanitätsgeneraldirektor Florian Zerzer.
Laut Informationen der TAGESZEITUNG wird gegen sie weiter ermittelt.
„In erster Linie wird in Bezug auf die erste Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Oberalp AG darauf hingewiesen, dass dem Sanitätsbetrieb und seiner Führungsebene sofort bekannt gewesen war, dass keine der erforderlichen CE-Zertifikate vorhanden waren – weshalb es notwendig gewesen wäre, vor der Verteilung der Ausrüstung ab dem 24. März 2020 die Validierung durch das INAIL abzuwarten – und dass die für die Klassifizierung der Ausrüstungen und die Bewertung ihrer Qualität erforderlichen technischen Unterlagen fehlten“, heißt es in der Vorhaltung gegen sie.
Ob es ihren Anwälten gelingt, ebenfalls eine Archivierung zu erwirken, wird sich zeigen.
Derweil geht das Strafverfahren am Landesgericht gegen Zerzer und Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl zur ersten Lieferung weiter.
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