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Der Steuer-Skonto

LH Arno Kompatscher stellt weitere Millionen für die Verhandlungen im öffentlichen Dienst in Aussicht – und macht Lohnerhöhungen für Privatunternehmen schmackhaft.

Im neuen Landeshaushalt für die Jahre 2025 bis 2027 stehen insgesamt 450 Millionen Euro für das Personal des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) und für staatliche Schulen zur Verfügung. Diese Mittel sollen als Grundlage für die kommenden Kollektivvertragsverhandlungen dienen. Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach im Anschluss an die gestrige Sitzung der Landesregierung von einer „sehr guten Ausstattung für den Verhandlungsbeginn“, stellte jedoch klar, dass das Land bereit sei, weitere Anstrengungen zu unternehmen, sollten zusätzliche Mittel für ein gutes und finanzierbares Ergebnis erforderlich sein. Wichtig sei, dass die Verhandlungen gleich zu Beginn als Gesamtpaket geführt werden, um sowohl die Saldo-Zahlungen für 2022-2024 als auch die Gehaltserhöhungen für den Zeitraum ab 2025 zu regeln.

„Wir verschließen uns nicht grundsätzlich dem Gedanken, dass die bislang zur Verfügung gestellten Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um einen wirklich zufriedenstellenden Abschluss zu erzielen“, so Kompatscher. Im Hinblick auf die Forderung der Oppositionsvertreter Maria Elisabeth Rieder und Andreas Leiter Reber nach zusätzlichen 150 Millionen Euro, stellte Kompatscher jedoch klar: „Das Geld muss irgendwo herkommen – es ist das Geld der SteuerzahlerInnen.“

Gleichzeitig will das Land gezielt Entlastungen für private Unternehmen schaffen, insbesondere durch die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP. „Die IRAP-Entlastungen sollen dazu beitragen, höhere Löhne zu ermöglichen und die Wirtschaft weiter anzukurbeln“, erklärte der LH. Er betonte, dass es seitens der Gewerkschaften Bereitschaft gebe, im Rahmen eines territorialen Vertrags Steuersenkungen anstelle höherer Lohnabschlüsse zu verhandeln – auch wenn sich die positiven Auswirkungen dieser Vereinbarungen erst später zeigen könnten. Der Steuer-Skonto beläuft sich auf 50 Millionen Euro im Jahr.

Abschließend äußerte sich Kompatscher auch zum jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts, das das Referendum zur Differenzierten Autonomie nicht zugelassen hat. „Das Urteil war erwartbar, es herrschte viel Skepsis in Rom angesichts einer so vagen Frage.“ Der Verfassungsgerichtshof habe bereits zuvor Stellung zur Gesetzesvorlage genommen und empfohlen, diese klarer zu formulieren, insbesondere in Bezug auf die Solidarität und die Themen der LEP. Kompatscher hob hervor, dass das Urteil auch einen weiteren Teil des Gesetzes zur Differenzierten Autonomie betraf, der die Anwendung dieses Systems auf Sonderregionen vorgesehen hatte. Dieser Teil wurde vom Gericht eindeutig kassiert. „Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass mit gewöhnlichen Gesetzen nicht in die Sonderautonomie eingegriffen werden kann, und dieses Urteil schützt die Autonomien“, schloss Kompatscher. (mat)

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