Entlastende Schuhe
Für das Freiheitsgericht hat die Polizei nach der Gewaltattacke am Bozner Verdiplatz zwei Unbeteiligte verhaftet.
von Thomas Vikoler
Die Frage warf der Bozner Anwalt Nicola Nettis bereits zu Beginn des Strafverfahrens auf: Hat die Polizei nach der brutalen Gewaltattacke am 4. November am Verdiplatz, bei dem ein 41-jähriger Marokkaner schwerste Gesichts- und Beinverletzungen erlitt, zwei Unschuldige verhaftet?
Am 20. November setzte das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Sektionspräsident Stefan Tappeiner die beiden Männer, zwei Tunesier im Alter von 27 Jahren, auf Antrag von Verteidiger Nettis auf freiem Fuß. Ein 22-jähriger Landsmann, der zusammen mit ihnen verhaftet worden war und der im Verhör eine Beteiligung zugegeben hatte, befindet sich inzwischen im Hausarrest.
Nun liegt auch die Begründung des Freiheitsgericht vor – und die hat es in sich, denn sie ist vor allem meritorisch: Der Nachweis, dass die beiden Männer am Tatort bzw. an Gewalthandlungen beteiligt waren, sei nicht erbracht worden, so das Freiheitsgericht.
Einer der Männer wurde durch seine Schuhe entlastet. Laut Überwachungsvideo tätigte er um 18.56 Uhr in der Aldi-Filiale in der Freiheitsstraße einen Einkauf und trägt dabei schwarze Sneakers. Der Gewaltexzess am Verdiplatz ereignete sich um 19.01 Uhr, also rund fünf Minuten später. Rein theoretisch wäre es möglich, mit einem Elektroroller, den der Mann laut den Videoaufnahmen der Aldi-Filiale bei sich hatte, an den Tatort zu gelangen.
Laut Opferaussage trug einer der Angreifer, den die Polizei als den 27-jährigen Tunesier identifizierte, aber weiße Turnschuhe (die auch auf einem Video zu sehen sind).
Etwas anders gelagert ist die Position des zweiten Tatverdächtigen. Er hatte erklärt, an jenem Abend am Verdiplatz gewesen zu sein, aber lediglich als Zuschauer der Attacke. Tatsächlich zeigt ihn das sichergestellte Material einer nahen Überwachungskamera, wie er leicht abseits steht und den Tatort verlässt.
Das Freiheitsgericht sieht dies als einen Beweis für seine Nicht-Beteiligung an strafbaren Handlungen.
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