Stunk um Antenne
Die Errichtung eines überdimensionierten Handy-Umsetzers auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses im Meraner Winkelweg ist noch nicht vom Tisch. Es behängt ein zweiter Rekurs der Betreibergesellschaft gegen das Nein der Gemeinde.
von Karin Gamper
Darf das Unternehmen Infrastrutture Wireless Italiane SpA doch noch eine Funkantenne auf dem Dach eines Kondominiums im noblen Meraner Winkelweg montieren, ohne dass die Eigentümergemeinschaft ihr Einverständnis zur Verankerung des Mastens auf dem privaten Dachboden gegeben hat?
Möglicherweise. Denn es behängt ein zweiter Rekurs gegen das Nein der Gemeinde. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Bozen findet im April statt.
Über die Vorgeschichte hat die TAGESZEITUNG bereits berichtet.
Demnach erfuhren die Hauseigentümer quasi per Zufall, dass auf ihrem Dach eine überdimensionierte Funkantenne errichtet werden soll. Der Eigentümer des privaten Dachbodens hatte sein Einverständnis dazu gegeben, den Masten auf seinem Besitz zu verankern und diesen über seine Dachluke ins Freie zu führen. Ein Präzedenzfall für Meran.
Nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch die Nachbarn gehen seither auf die Barrikaden. Sie fürchten um ihre Lebensqualität und den Preisverfall ihrer Immobilien.
Dabei hatte die Gemeinde Meran das Ansuchen ursprünglich unter Berufung auf ein negatives Gutachten der Baukommission abgelehnt.
Letztere hatte Bedenken wegen der Höhe des Mastens: Da das gesamte Wohnhaus nur 13 Meter hoch ist, wurde eine Antennen-Höhe von neun Metern aus Landschaftsschutzgründen als übertrieben bewertet. Die Empfehlung war: Entweder eine niedere Antenne oder – alternativ – ein anderes Gebäude.
Das Unternehmen Infrastrutture Wireless Italiane SpA rekurrierte gegen das Nein der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Der Grund: Die Gemeinde hatte dem Antragsteller ihre Ablehnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen 90-Tages-Frist mitgeteilt. Als Folge ergibt sich daraus eine stillschweigende Zustimmung.
Diese stillschweigende Zustimmung wiederum hat die Gemeinde in einem weiteren Schachzug im Selbstschutzwege annulliert. Laut Bürgermeister Dario Dal Medico habe das Unternehmen nämlich behauptet, das Einverständnis der Hausbewohner zu haben, was nicht stimme. Doch auch gegen dieses zweite Nein hat das Mobilfunkunternehmen jetzt vor dem Verwaltungsgericht rekurriert. Der Antrag des Unternehmens auf einstweilige Aussetzung der Annullierung seitens der Gemeinde wurde vom Gericht abgelehnt. Das heißt: Infrastrutture Wireless Italiane SpA darf mit den Montagearbeiten vorerst nicht beginnen und muss die Verhandlung abwarten.
„Wir können nur urbanistisch eingreifen“, sagt Bürgermeister Dario Dal Medico zum Dilemma, „und urbanistisch gibt es hier kein Problem, es geht vielmehr um die Ästhetik und die nicht nachvollziehbare Notwendigkeit, einen so hohen Masten auf ein vergleichsweise niederes Gebäude zu setzen“.
Die Gemeindeanwaltschaft habe sich inzwischen mit den Anwälten der Hauseigentümer für eine gemeinsame Verteidigungslinie abgesprochen. „Es ist völlig offen, wie diese Sache ausgeht“, sagt der Bürgermeister, der im Brotberuf selbst als Anwalt tätig ist. Er erklärt: „Funkantennen gelten nämlich als strategische Anlagen und unterliegen deshalb auf nationaler Ebene Sonderbestimmungen“.
Doch möglicherweise wird das Problem am Ende gar nicht vor Gericht gelöst. „Private verhandeln derzeit mit dem Eigentümer des Dachbodens“, weiß Dal Medico, „man will ihm seinen Besitz abkaufen, damit wäre auch die Antenne vom Tisch“.
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