Das eröffnete Verfahren
Ansiedlung von Unternehmen durch private Bebauung im NOI Techpark in Bozen: Das öffentliche Auswahlverfahren ist eröffnet.
Im NOI Techpark sind jetzt die privaten Bauträger am Zug.
Mit 14. Januar hat das Innovationsviertel ein öffentliches Auswahlverfahren zur befristeten Abtretung des Oberflächenrechts und Bebauung und Entwicklung eines Bauloses von Seiten privater Unternehmen eröffnet.
Bisher konnten sich Firmen in den Räumlichkeiten des Innovationsviertels einmieten, nun können sie ein komplettes Areal auf dem Gelände in Bozen Süd für die eigenen Bauvorhaben nutzen. Das Überbaurecht wird dabei auf 30 Jahre erworben, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Voraussetzung ist der Fokus auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Das Baulos B7 befindet sich auf dem Gelände des NOI Techpark in Bozen Süd an der Ecke von Toni-Ebner- und Bruno-Buozzi-Straße und umfasst 1.850 m².
Sowohl einzelne Unternehmen als auch Zusammenschlüsse von mehreren innovativen Firmen können sich für den Erwerb des Oberflächenrechts bewerben.
Bis Mitte Februar können Interessensbekundungen mittels Hinterlegung der nötigen Zulassungsdokumente deponiert werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Bewerbungen von einer Kommission bewertet. Jene, welche die Zulassungskriterien erfüllen, haben ab Kommunikation weitere 90 Tage Zeit, die detaillierten Dokumente einzureichen.
Gemäß diesem Zeitplan wird voraussichtlich innerhalb Spätsommer 2025 feststehen, wer den Zuschlag für die Bebauung des Bauloses B7 im NOI Techpark in Bozen erhält.
Neben dem Ausfüllen aller für die Bewerbung erforderlichen Dokumenten ist es wichtig, dass interessierte Unternehmen darlegen, wie und in welchem Ausmaß sie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten betreiben. Das Vorhandensein dieser Tätigkeiten stellt nämlich eine Grundvoraussetzung für den Zuschlag dar.
Alle weiteren Infos sowie die Dokumente für die Bewerbung sind unter noi.bz.it/de/b7 abrufbar.
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