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Digitale Transformation

Foto: Handelskammer

Um die Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in ihrer digitalen Transformation und bei ihren Internationalisierungsbemühungen zu unterstützen, hat die Handelskammer Bozen heute zwei Ausschreibungen für die Gewährung von Beiträgen veröffentlicht.

„Betriebe, die um einen Beitrag ansuchen möchten, müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und ihren Rechtssitz in Südtirol haben. Ein und dasselbe Unternehmen kann allerdings nur einmal in den Genuss einer Förderung kommen, entweder für Digitalisierung I4.0 oder für Internationalisierung“, informiert Irmgard Lantschner, Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung der Handelskammer Bozen.

Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für Digitalisierung I4.0

Im Rahmen dieser Initiative werden Beratungsleistungen sowie der Erwerb von Gütern und Dienstleistungen für die Einführung verschiedener Technologien I4.0, zum Beispiel zur Automatisierung und Steuerung von Betriebsabläufen oder Lösungen für Cybersecurity gefördert. Die Beratungsleistungen müssen dabei mindestens 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben darstellen.

Bei der Förderung der Handelskammer Bozen handelt es sich um einen Verlustbeitrag im Ausmaß von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe des Beitrages beträgt 10.000 Euro und der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 3.000 Euro.

Die genaue Auflistung aller förderfähigen Ausgaben sowie alle weiteren Details und die Gesuchsvordrucke sind unter www.handelskammer.bz.it abrufbar. Es ist zu beachten, dass Anbieter von Gütern, Dienstleistungen und Beratungsleistungen nicht gleichzeitig Beitragsempfänger sein dürfen.

Die Beitragsgesuche können von Montag, 17. Februar 2025 um 10:00 Uhr bis Mittwoch, 19. Februar 2025 um 16:00 Uhr über die Online-Plattform ReStart eingereicht werden. Die Plattform steht interessierten Unternehmen bereits seit dem 3. Februar 2025 zur Verfügung, um sich zu registrieren und vorab alle Dokumente für das Fördergesuch vorzubereiten.

Der Zugriff auf ReStart erfolgt mittels digitaler Identität SPID, nationaler Servicekarte CNS oder der elektronischen Identitätskarte CIE.

Für die Ausschreibung Digitalisierung I4.0 stellt die Handelskammer Bozen insgesamt 600.000 Euro an Beiträgen zur Verfügung.

Für Informationen: Handelskammer Bozen, Digitales Unternehmen – PID, Tel. 0471 945 691, E-Mail: [email protected].

Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für Internationalisierung

Mit diesen Beiträgen unterstützt die Handelskammer Bozen heimische Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von verschiedenen Internationalisierungsmaßnahmen. Dabei werden Beratungsleistungen und/oder Dienstleistungen zur Initiierung oder Stärkung der Präsenz der Betriebe im Ausland gefördert.

Der Verlustbeitrag der Handelskammer Bozen beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe des Beitrages beträgt 10.000 Euro und der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 3.000 Euro.

Die genaue Auflistung aller förderfähigen Ausgaben sowie alle weiteren Details und die Gesuchsvordrucke sind unter www.handelskammer.bz.it abrufbar.

Auch bei dieser Ausschreibung gilt, dass Anbieter von Gütern, Dienstleistungen und Beratungsleistungen nicht gleichzeitig Beitragsempfänger sein dürfen.

Die Beitragsgesuche können von Montag, 26. Mai 2025 um 10:00 Uhr bis Freitag, 30. Mai 2025 um 16:00 Uhr über die Online-Plattform ReStart eingereicht werden.

Interessierte Unternehmen können die Plattform schon ab dem 12. Mai 2025 nutzen, um sich zu registrieren und alle notwendigen Dokumente für das Fördergesuch vorzubereiten.

Der Zugriff auf ReStart erfolgt mittels digitaler Identität SPID, nationaler Servicekarte CNS oder der elektronischen Identitätskarte CIE.

Für die Ausschreibung Internationalisierung stellt die Handelskammer Bozen insgesamt 450.000 Euro an Beiträgen zur Verfügung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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