Die neue GIS-Sätze
Der Stadtrat von Bozen einige Änderungen an der Gemeindeordnung für die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) genehmigt.
Die Änderungen waren notwendig geworden, um die Gemeindeordnung an die Neuerungen in den Bereichen Zimmervermieter und Urlaub auf dem Bauernhof anzupassen, die auf Landesebene genehmigt worden sind.
Die derzeit geltenden Steuersätze und Freibeträge bei der GIS wurden im Rahmen der dafür gewährten gesetzlichen Möglichkeiten für 2025 bestätigt, und zwar beträgt der ordentliche GIS-Steuersatz 1%, für die Hauptwohnung samt Zubehör gilt ein Abzug von 902,35 Euro und es wurden die Steuerbegünstigungen und Aufschläge bei verschiedenen Steuersätzen genehmigt, mit Ausnahme der Steuerbegünstigungen bei Wohnungen, die kostenlos Verwandten zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Fälle wurde für 2025 ein Steuersatz von 0,7% vorgeschlagen.
Die Beschlüsse des Stadtrates werden dem Gemeinderat für die Begutachtung vorgelegt.
Der Stadtrat hat in Bezug auf die Projekte für begleitetes und betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren folgende Entscheidungen für das Jahr 2025 getroffen: Die maximale Miete für eine Seniorenwohnung im Stadtviertel Casanova/Kaiserau und im Grieserhof beträgt 309,00 Euro.
Sollte noch eine zweite Person in der geschützten Seniorenwohnung leben, so darf die Miete um maximal 15% angehoben werden und beträgt somit 355,35 Euro. Genehmigt wurde heute auch der Tarif für den Dienst für das betreute und begleitete Wohnen. Der Tarif gilt für die Seniorenwohungen in Casanova/Kaiserau und im Grieserhof.
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