Der neue Kodex
Mit dem Inkrafttreten des Decreto Correttivo zum Vergabekodex am 31. Dezember 2024 ergeben sich bedeutende Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe.
Die Anpassungen im Vergabekodex sollen nicht nur bestehende Schwierigkeiten beseitigen, sondern auch neue Möglichkeiten für Südtirols Handwerksbetriebe schaffen.
Eine zentrale Neuerung ist, dass öffentliche Auftraggeber künftig keinen spezifischen Kollektivvertrag mehr vorschreiben dürfen. Stattdessen wird die Gleichwertigkeit der Verträge aus verschiedenen Bereichen, wie Bau Industrie (CNEL/INPES F012), Bau Handwerk (F015) und Bau KMU (F018), anerkannt. Dies stärkt die Chancengleichheit und schafft klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.
Besonders relevant für Südtirols Handwerksbetriebe ist der Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Öffentliche Auftraggeber können nun bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte entscheiden, diese gezielt KMU vorzubehalten. Zusätzlich müssen mindestens 20 Prozent der untervergabefähigen Leistungen an KMU weitergegeben werden.
„Die Neuerungen stellen eine wichtige Entwicklung im Vergaberecht zugunsten der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe auch in Südtirol dar. Es bleibt aber noch einiges zu tun, um die Vergabeverfahren zu verbessern und zu vereinfachen“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller.
Trotz der positiven Entwicklungen sieht der lvh weiteren Handlungsbedarf. Der Verband setzt sich stets für die Interessen der Südtiroler Handwerksbetriebe ein. „Wir werden die Südtiroler Handwerksbetriebe auch weiterhin vertreten, um ihre Forderungen zu unterstützen und ihre Anliegen zu wahren“, betont lvh-Direktor Walter Pöhl.
Die Änderungen im Vergabekodex sind ein bedeutender Schritt zur Stärkung des lokalen Handwerks, insbesondere durch die Förderung von KMU. Der lvh bleibt ein starker Partner für die Betriebe und setzt sich konsequent für weitere Verbesserungen im Vergabewesen ein.
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