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Versenkte Chalets

Foto: Angerle-Alm

Das Projekt für ein Chalet-Residence auf der Angerle Alm im Karersseegebiet ist vom Staatsrat endgültig abgelehnt worden. Die Gemeinde Welschnofen hatte sich – anders als der Grundeigentümer – bis zuletzt dafür eingesetzt.

von Thomas Vikoler

Jürgen Pardeller, früher Vizebürgermeister von Welschnofen, hatte bereits im Frühjahr 2023 aufgegeben. „Ich erwäge meinen Hof zu verkaufen, das macht alles keinen Sinn“, sagte der Eigentümer des Hofes Angerle Alm damals zur TAGESZEITUNG.

Das Bozner Verwaltungsgericht hatte zuvor zwei Beschlüsse des Gemeinderates von Welschnofen und der Landesregierung, mit denen seine Pläne für ein Chalet-Dorf mit 60 Betten gutgeheißen worden waren, auf Antrag  der Umweltschutzorganisation Italia Nostra aufgehoben. I

n den 20 Jahren zuvor hatte sich Pardeller mehrfach bemüht, im Bereich seines Bauerhofes auf 1.800 Metern Meereshöhe eine Tourismus-Zone ausweisen zu lassen. Zunächst war ein Campingplatz geplant, dann ein großes Hotel (mit dem anvisierten, später etwas in Verruf geratenen Namen „Corona) und schließlich das Residence. Alle stießen jeweils auf Zustimmung von Land und Gemeinde, aber auf heftigen Widerstand von Umweltorganisationen und der Nachbarschaft. Der Hof befindet sich in unmittelbarer Nähe der Karersee-Feriensiedlung.

„Ich werde das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht anfechten“, kündigte der Angerle-Alm-Bauer an.

Angefochten hat es schließlich die Gemeinde Welschnofen über die Staatsadvokatur. Und zwar mit dem bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bekannten Argument, dass das im Juni 2021 eingebrachte Chalet-Projekt eine Variante zum Umwidmungsantrag für den Bau eines Hotels mit 160 bzw. 230 Betten darstelle. Nämlich ein Entgegenkommen des Antragsstellers zu einem laufenden Verwaltungsverfahren, um die Umweltauswirkungen der geplanten Bauten zu minimieren.

Die VI. Sektion des Staatsrates kommt in ihrem nun veröffentlichten Urteil zum gleichen Schluss wie das Verwaltungsgericht: Pardellers Chalet-Pläne stellten einen neuen Antrag auf bauliche Umwidmung dar und fallen deshalb terminlich unter das neue Gesetz für Raum und Landschaft. Ein Gesetz, das touristische Infrastrukturen wesentlich stärker einschränkt als das alte Urbanistikgesetz. Außerhalb der Siedlungsgrenzen, zumal in einer touristisch hochentwickelten Gemeinde wie Welschnofen, sind keine neuen Hotelzonen mehr erlaubt.

Den Hinweis der Gemeinde im Verfahren, dass wegen des Inkrafttretens des Gesetzes für Raum und Landschaft zwei Jahre nach dessen Verabschiedung für den Antragsteller eine Rechtsunsicherheit bestanden habe, lässt der Staatsrat nicht gelten. Im Jahre 2020 habe es zwar eine Gesetzesänderung gegeben, die eine nachträgliche Abänderung von vor Juli eingebrachten Anträgen erlaube. Für grundlegend neue Projekte gelte ab diesem Termin aber das neue Gesetz.

Zum Verhängnis wurde dem verhinderten Hotelier auch der Umstand, dass durch den zweiten Antrag auch die benachbarte Bauzone der Karersee-Siedlung berührt wird.

Er sieht das Ende seiner Hotelpläne vor allem als die Folge von Neid. Der Gemeinde Welschnofen darf Pardeller dagegen keine Vorwürfe machen. Die hat bis zuletzt für sie gekämpft.

 

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