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Aufgehobene Arbeitsverbote

Rechtsanwalt Beniamino Migliucci (Foto: Studio Migliucci)

Die in den Benko-Hager-Fall verwickelten Architekten Fabio Rossa und Andrea Saccani dürfen wieder arbeiten. Mit einer Einschränkung.

Fabio Rossa und Andrea Saccani dürfen wieder arbeiten.

Ein Trentiner Richter hat am Dienstag einem von Rechtsanwalt Beniamino Migliucci eingebrachten Antrag auf Widerruf des Arbeitsverbots stattgegeben, zumindest teilweise.

Die beiden in den Benko-Hager-Fall verwickelten Bozner Architekten dürfen wieder arbeiten mit der einzigen Beschränkung, dass sie keine wie auch immer gearteten Kontakte zur öffentlichen Verwaltung pflegen dürfen. Diese Einschränkung gilt vorläufig ein Jahr lang, also voraussichtlich bis Anfang Dezember 2025.

Auch bleiben die beiden Architekten – so wie auch Heinz Peter Hager – nach wie vor im Hausarrest.

Bei dem Gerichtstermin am Dienstag ging es nicht um den Hausarrest, sondern ausschließlich um die Arbeitsverbote.

Im Fall des Journalisten und PR-Mannes Lorenzo Barzon, der bereits vor Weihnachten aus dem Hausarrest entlassen wurde, wurde das Arbeitsverbot ebenfalls mit der Einschränkung in Bezug auf die öffentliche Verwaltung aufgehoben und die Frist von ursprünglich einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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