„Mehr Transparenz“
Es gibt Änderungen bei der Rückvergütung zahnärztlicher Leistungen durch den Sanitätsbetrieb Südtirol. Die Details.
Wer vom Südtiroler Sanitätsbetrieb künftig einen Beitrag für in Anspruch genommene private zahnärztliche Leistungen erhält, muss nachweisen, dass das verwendete Material europäischen Qualitätskriterien entspricht.
Dies sei ein Schritt in Richtung Patientensicherheit, denn gerade bei im Ausland beanspruchten kurativen zahnärztlichen Leistungen könne es vorkommen, dass Material verwendet wird, welches nicht den einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften entspricht, heißt es in einer Aussendung des Sanitätsbetriebes Südtirol.
Den Patientinnen und Patienten selbst sei das nicht immer klar.
Um mehr Transparenz zu schaffen, muss ab jetzt beim Ansuchen um Rückvergütung immer eine Kopie des Europäischen Konformitätszertifikatesbeigelegt werden sowie jede weitere durch die einschlägige Gesetzgebung im Bereich Medizinprodukte erforderliche Bescheinigung. „Damit können die Südtirolerinnen und Südtiroler sicher sein, dass das verwendete Material in jedem Fall hohen Qualitätsanforderungen entspricht“, so der Sanitätsbetrieb.
Um Rückvergütung kann innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum angesucht werden, dem Ansuchen sind die EEVE-Erklärung und Zahlungsbestätigungen beizulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Zahnarztes erforderlich, welcher angibt, dass er für die in der Rechnung angeführten Leistungen nicht mit dem gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden ist. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb möglich ist, hängt vom Familieneinkommen ab.
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