„Unlautere Konkurrenz“
HGV-Direktor Raffael Mooswalder ist sicher: Mit dem Inkrafttreten des nationalen CIN-Codes am 1. Jänner 2025 habe man nun endlich eine Handhabe gegen Schwarzvermieter.
Beim HGV ist man erfreut: „Mit der Pflicht für alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Beherbergungsbetriebe, ab dem 1. Januar 2025 den CIN-Code vorweisen zu können, setzt der Staat einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Sicherheit.“
Nun seien die Gemeinden aufgefordert, zu kontrollieren. „Bisher wurde allzu oft die touristische Vermietung privaten Wohnraums geduldet, obgleich in vielen Fällen die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren“, heißt es beim HGV.
Man sei sich dessen bewusst, dass die Einführung dieses nationalen Kenncodes mit einem bürokratischen Mehraufwand für die Beherbergungsbetriebe verbunden ist, jedoch habe man gemeinsam mit der nationalen Federalberghi dafür geworben, um illegale touristische Vermietungen effizienter verhindern zu können. „Durch das Verbot, eine Wohnung ohne CIN-Code für die touristische Vermietung auf einer Buchungsplattform anzubieten, erhoffen wir uns, dass die unlautere Konkurrenz in unserem Sektor zurückgedrängt werden kann. Und mit den Kontrollen, welche nun seitens der Gemeinden erfolgen werden, erwarten wir uns, dass illegal touristisch vermietete Wohnungen wieder für den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Den Gemeinden obliegt laut den staatlichen Vorgaben die Kontrolle über die Ausweisung des CIN. Auch wenn manche Gemeinden illegale touristische Kurzzeitvermietungen aufgedeckt haben, wie jüngst in Bozen, so müssen die Gemeindeverwaltungen verstärkt das Phänomen der touristischen Vermietung privaten Wohnraums im Auge behalten, fordert der HGV. Mit dem CIN-Code und der Zuweisung der Vorschussbetten hätten die Gemeinden die Instrumente, um die gewerblichen Beherbergungsbetriebe zu fördern und den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zu stützen, so der HGV-Chef.
Neben der Kontrolle durch die Gemeinden trage auch die laufende Vernetzung von Datenbanken dazu bei, den unlauteren Wettbewerb zurückzudrängen. „Mit dem CIN gibt es neben der DAC 7-Richtlinie, also der Meldepflicht auf Grund der EU-Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen, die seit dem 1. Januar 2024 greift, eine weitere Verpflichtung, die dazu beiträgt, Schwarzvermieter zu entlarven. Dies gelingt umso besser, als dass die verschiedenen Datenbanken sukzessive vernetzt werden. So sieht das Haushaltsgesetz vor, dass der CIN künftig auch in der Steuerklärung resultieren muss”, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Südtirol schließe beim Registrieren dieses neuen nationalen Kenncodes für Beherbergungsbetriebe im Vergleich mit anderen Regionen und Provinzen überdurchschnittlich gut ab. Stand heute hätten sich über 92 Prozent aller Südtiroler Unterkunftsbetriebe den CIN-Code zugelegt. „Als HGV haben wir unsere Mitglieder in den vergangenen Monaten aktiv dabei unterstützt, vor allem in jenen Fällen, wo es zu technischen Schwierigkeiten mit dem Registrierungssystem gekommen ist“, sagt Raffael Mooswalder.
Kommentare (15)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.